Mit Achtsamkeit und Eigenverantwortung Rückenschmerzen vorbeugen
Hier ist die Eigenmotivation der Mitarbeiter gefragt. „Wer selbst auf einen rückengerechten Lebensstil achtet, trägt sehr viel dazu bei Rückenleiden zu vermeiden“, so der Experte.
Zu einem rückenfreundlichen Lebensstil gehören ausreichend Bewegung sowohl im privaten (wie zum Beispiel passgenaues Krafttraining oder Gymnastik) als auch im beruflichen Bereich. „Wer körperlich mit schweren Lasten umgehen muss, sollte darauf achten, richtig zu heben und zu tragen. Wichtig ist, dass die Assistenzsysteme wie Hebehilfen, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, auch genutzt werden,“ so Sandrock. „Vor allem junge Mitarbeiter sollten darauf achten, da in jungen Jahren die Belastung nicht so stark wahrgenommen wird, es aber später Folgeschäden geben kann.“ Zusätzlich förderlich wirken eine gesunde Ernährung und Entspannungstechniken im Alltag.
„Achtsamkeit beinhaltet aber auch, eine psychische Stabilität zu fördern. Tun Sie Dinge, die Ihnen den „Rücken stärken“, erläutert Sandrock.
Unternehmen zeigen Verantwortung
Unternehmen können im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes durch verhältnis- und verhaltenspräventive Maßnahmen dazu beitragen, die Rückengesundheit ihrer Beschäftigten zu stärken. Zum Beispiel so:
1. Förderung betrieblicher Gesundheitsbedingungen durch den Betrieb (zum Beispiel durch eine ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes in der Produktion und im Büro).
Die Checkliste Ergonomie des ifaa unterstützt Experten für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung bei einer ersten orientierenden ergonomischen Bewertung von Arbeitsplätzen, Tätigkeiten, Arbeitsmitteln und der Arbeitsumgebung. Die ifaa-Checkliste Ergonomie gibt es gratis unter: https://www.arbeitswissenschaft.net/Checkliste_Ergonomie
2. Eigenverantwortung der Beschäftigten hinsichtlich der eigenen Rückengesundheit stärken. (Zum Beispiel können Führungskräfte Mitarbeiter motivieren, Muskeltraining und Entspannungstechniken in den privaten Alltag zu integrieren sowie bei sitzender Bürotätigkeit zwischendurch Geh- und Stehpausen/-tätigkeiten auszuführen.)
3. Freiwillige Unterstützung persönlicher Gesundheitsentwicklung der Beschäftigten durch den Betrieb (beispielsweise durch ein Angebot von Trainings zur Rückenkräftigung, Einführung aktiver Pausen oder Unterstützung der Stressbewältigung durch zum Beispiel Resilienztrainings). Ein Tipp: Für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung können Arbeitgeber jährlich pro Beschäftigten 600,00 € lohnsteuerfrei investieren ((EStG), § 3 Nr. 34)).
*BKK Gesundheitsreport 2019
** AOK Fehlzeitenreport
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