Durch die starke Zunahme der Nutzung von Lithium-Ionen Batterien sind auch immer mehr Bereiche mit dem Transport und die Lagerung der Lithiumbatterien betroffen.

Seit 1993 unterliegt die Beförderung von Lithiumionenbatterien den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter. Diese haben in den vergangenen 26 Jahren so sehr an Komplexität zugenommen, dass der Versender sehr gute Kenntnisse dieser Regelungen haben muss, um nichts falsch zu machen. Zudem müssen die Änderungen bei den Versandvorschriften, die ab 2019 bzw. 2020 in Kraft treten werden sowie die Anforderungen der Schadensversicherer zur Lagerung von Lithiumbatterien (metall/ionen) und Geräten, die solche Batterien enthalten, beachtet werden.

Um auch zukünftig in diesem innovativen Geschäftsfeld ohne Schwierigkeiten tätig sein zu können, müssen betroffene Unternehmen frühzeitig handeln und sich mit verschiedenen Themen rund um gefährliche Güter hinsichtlich Beförderung und Lagerhaltung, vertraut machen.

Das Haus der Technik geht in dem Seminar „Lithiumbatterien – Versand und Lagerung – gefährliche Güter in der Beförderung und Lagerhaltung“ am 05.05.2020 in Essen gezielt auf die gesamte Lieferkette – vom Hersteller über den Groß- und Einzelhandel (stationär/online) bis zum Anwender, der Lithiumbatterien in die Lieferkette zurückgibt oder entsorgt ein und gibt einen umfassenden Einblick in den Stand der Technik und zukünftige Trends.

Den Schwerpunkt bildet dabei die Vorstellung der Änderungen bei den Versandvorschriften, die ab 2019 bzw. 2020 in Kraft treten. Die praxiserfahrenen Referenten geben eine detaillierte Darstellung zur alle aktuellen wichtigen Informationen (Lithium Kennzeichnung ADR 2019) für die richtige Verpackung, die Kennzeichnung und Bezettelung der Versandstücke.

Ausführliche Informationen sowie das vollständige Veranstaltungsprogramm finden Sie unter

https://www.hdt.de/W-H010-05-422-0

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