Eine in einer Stadt liegende Eigentumswohnung verliert nicht dadurch an Wert, dass auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Altglas- und Altpapiercontaineranlage errichtet wird. Eine gegen den Wohnungsverkäufer gerichtete Schadensersatzklage eines Ehepaares war nach Auskunft der ARAG Experten damit auch in zweiter Instanz erfolglos (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: I-21 U 46/19).

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