Sowohl Sportschützen als auch Jäger müssen in waffenrechtlicher Hinsicht zuverlässig sein. Bereits bislang war es so, dass zur Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit insbesondere ein Auszug aus dem Bundeszentralregister von der zuständigen Behörde anzufordern war. Mit Wirkung zum 20.02.2020 ist eine Verschärfung des Waffengesetzes in Kraft getreten, die vorschreibt, dass ab jetzt im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit auch eine Feststellung über die Verfassungstreue zu treffen ist. Das Waffengesetz verpflichtet deshalb die Waffen- beziehungsweise Jagdbehörden, bei der Verfassungsschutzbehörde nachzufragen, ob unter diesem Gesichtspunkt Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen.

In einem Erlass vom 20.02.2020 hat das für die unteren Jagdbehörden der hessischen Landkreise zuständige Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz alle Jagdbehörden der Kreise darauf hingewiesen, dass die Änderung des Waffengesetzes auch für die Erteilung eines Jagdscheines oder bei der Verlängerung eines Jagdscheines relevant ist. Insbesondere weist das Ministerium in seiner Anweisung die Jagdbehörden darauf hin, dass vor der Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines die Feststellung über die Verfassungstreue vorliegen muss.

Da ein Jagdschein zum 31.03. eines Jahres seine Gültigkeit verliert, stellen hessenweit sehr viele Jäger bei den unteren Jagdbehörden im Februar und Anfang März Anträge auf Verlängerung ihrer Jagdscheine. Das Problem besteht nun aber darin, dass zurzeit die technischen Möglichkeiten für einen automatisierten Datenabgleich zwischen den unteren Jagdbehörden im Land Hessen und der Landesverfassungsschutzbehörde noch nicht vorhanden sind. Die Vielzahl der Fälle in ganz Hessen erfordert aber für eine zügige Bearbeitung dieser technischen Möglichkeit. Die Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen liegt nicht in der Hand der unteren Jagdbehörden. Vielmehr sieht Landrat Manfred Görig (SPD) Wiesbaden in der Pflicht: „Ich erwarte, dass die hessische Landesregierung eine schnelle und pragmatische Lösung bewerkstelligt.“

Im Vogelsbergkreis sind etwa 1100 Jagdscheine ausgestellt – 358 sind davon betroffen.

Bis dies so weit ist, empfiehlt die Jagdbehörde des Vogelsbergkreises den Inhabern von Jagdscheinen, deren Gültigkeit zum 31.03.2020 ausläuft, den Antrag bei der unteren Jagdbehörde bereits jetzt zu stellen, den Jagdschein selbst bei der Antragstellung aber noch nicht abzugeben, sondern dies erst dann zu tun, wenn sie die Jagdbehörde dazu auffordert. Durch diese Verfahrensweise ist sichergestellt, dass die Jagd bis zum 31.03.2020 ausgeübt werden kann.

Weiterhin bittet die Jagdbehörde des Vogelsbergkreises darum, wegen der bereits seit Tagen andauernden Vielzahl von Anrufen und Vorsprachen von weiteren Anfragen abzusehen. Die Jagdbehörde beabsichtigt, von sich aus alle Jagdscheininhaber umgehend zu informieren, sobald es Neuigkeiten gibt.

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