In der Musterfeststellungsklage haben sich die Volkswagen AG und der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv am 28. Februar 2020 auf einen Millionenvergleich geeinigt. Insgesamt will der Autobauer im Diesel-Abgasskandal 830 Millionen Euro an rund 260.000 Teilnehmer der Musterfeststellungsklage ausbezahlen. Die Verbraucher können mit Entschädigungszahlungen zwischen 1.350 Euro und 6.257 Euro rechnen. „Die Kunden haben nun die Chance rasch entschädigt zu werden. Und das ist der Erfolg in dem Verfahren“, sagte Ralph Sauer von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr. Den vom Vergleich betroffenen Teilnehmern rät Sauer zu einer anwaltlichen Beratung, wenn das Vergleichsangebot von VW vorliegt. „Denn das Angebot wird nicht für jeden Betroffenen passen.“ Die beiden Inhaber der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer haben den Verbraucherverband in der Spezialgesellschaft RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gegen VW vertreten. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden im Abgasskandal.

Wie sieht der Vergleich mit VW konkret aus?

1. Die Volkswagen AG verpflichtet sich, 830 Millionen Euro als Entschädigung an Teilnehmer der MFK auszubezahlen.

[*]Der Vergleich erspart den Teilnehmern eine eigene Klage – so wie es das Verfahren zur MFK vorsieht, wenn es denn zu Ende geführt worden wäre. So gibt es jetzt ohne Umwege Geld.

[*]Mit dem Vergleich erhalten Anspruchsberechtigte Entschädigungsangebote zwischen 1.350 und 6.257 Euro – je nach Modell und Alter des Fahrzeugs.

[*]Der Vergleich betrifft 260.000 Teilnehmer der Musterfeststellungsklage.

[*]Ausgeschlossen vom Vergleich sind allerdings einige Verbraucher, beispielsweise diejenigen, die die zum Kaufzeitpunkt Ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hatten oder die ihr Fahrzeug nach dem 31. Dezember 2015 erworben haben. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat dem vzbv und seinen Anwälten klargemacht, dass diese Fälle vom jeweiligen Einzelfall abhängen und daher nicht in der MFK allgemeingültig behandelt werden können. Aber auch diesen Verbrauchern steht es jetzt frei, eine Individualklage einzureichen. Und hier stehen die Chancen nicht schlecht, von VW Schadensersatz vor Gericht zugesprochen zu bekommen. Mittlerweile wird VW von 19 Oberlandesgerichten verurteilt. Am 19. März 2020 verhandelt der Europäische Gerichtshof EuGH über den Diesel-Abgasskandal von VW, am 5. Mai 2020 dann der Bundesgerichtshof BGH. Und die Tendenz geht klar zu Gunsten der Verbraucher.

[*]VW wickelt den Vergleich in Eigenregie über eine Online-Plattform ab. Die Teilnehmer der MFK erhalten von VW und dem vzbv in naher Zukunft ein Informationsschreiben. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Betroffenen im Zeitraum vom 20. März 2020 bis 20. April 2020 ihren Anspruch anmelden und den Vergleich annehmen können. Ein späterer Abschluss des Vergleiches ist grundsätzlich nicht möglich.

[*]Der vzbv hat eine Drei-Stufen-Kontrolle bei der Abwicklung des Vergleichs festgeschrieben:

VW verpflichtet sich, den Teilnehmern der MFK eine anwaltliche Erstberatung von bis zu einmalig 190 Euro (netto) zu bezahlen. Der vzbv rät den Verbrauchern dazu, sich von Anwälten beraten zu lassen, die mit dem Dieselskandal vertraut sind.

Ein Wirtschaftsprüfer überwacht, kontrolliert und zahlt die Entschädigung an die Teilnehmer der MFK aus.

Ein Monitoring-Team überwacht die Arbeitsweise, die Auszahlpraxis und regelt Problemfälle.

[*]Der Vergleich ist für die Teilnehmer nicht verpflichtend. Jeder Verbraucher ist in seiner Entscheidung frei, das Angebot anzunehmen oder nicht. Jeder sollte überprüfen, ob eine individuelle Klage lukrativer sein kann als die Annahme des Vergleichs. Um das herauszufinden, bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine kostenfreie Beratung für die angemeldeten Verbraucher an. Mit unserem Vergleichsrechner (vw-schaden.de/musterfeststellungsklagen) können die Verbraucher bereits erste Zahlen an die Hand bekommen. Die Verbraucherkanzlei rät dringend dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen.

[*]Der vzbv wird die Musterfeststellungsklage zurücknehmen, wenn der Vergleich abgewickelt worden ist. Dann ist das gerichtliche Verfahren beendet.

Wir bewertet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer den Vergleich?

  1. „Der Vergleich ist insbesondere attraktiv für Menschen, die für wenig Geld ein gebrauchtes Fahrzeug erworben haben. Das ist eine besondere soziale Komponente. Dies betrifft vor allem die Leute, die sich sonst eine Einzelklage nicht hätten leisten können“, sagte Ralph Sauer.
  2. „Der Weg zum Kompromiss ist ein weiter gewesen; doch das Ergebnis zeigt, dass es sich gelohnt hat“, so Sauers Partner Dr. Ralf Stoll. „Die Entschädigung wird transparent und nachvollziehbar ermittelt und ausbezahlt.“ Durch den Vergleich sei das Verfahren erheblich verkürzt worden und ein jahrelanger Rechtsstreit zulasten der Verbraucher sei durch den Vergleich vermieden worden.
  3. Erstmals konnten sich nun Hundertausende Geschädigte gemeinsam gegen einen Großkonzern wehren. Somit hat sich das Klage-Instrument bewährt, auch wenn noch viele gesetzliche Nachjustierungen nötig sind“, betonte Dr. Ralf Stoll den rechtsgeschichtlichen Hintergrund der Musterfeststellungsklage.
  4. Auch in der aktuellen juristischen Auseinandersetzung im Diesel-Abgasskandal von VW hat die MFK für Schlagzeilen gesorgt. „Zum allerersten Mal hat ein Braunschweiger Gericht eine Schadensersatzzahlung gegen den Großkonzern Volkswagen ernsthaft in Betracht gezogen und somit den Weg für unseren Vergleich geebnet,“ freut sich Sauer weiter.
  5. Für Ralph Sauer und Ralf Stoll ist besonders wichtig, dass sich der Volkswagen-Konzern verpflichtet hat, die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung zu übernehmen. So können sich alle in der Musterfeststellungsklage Registrierten informieren, ob sich der Vergleich für sie in ihrem konkreten Einzelfall anbietet.“ „Dass insbesondere die Kontrolle von VW so weitgehend engmaschig stattfinden wird, ist ein weiterer wichtiger Erfolg für die Verbraucher”, betont Ralph Sauer.

Mit dem Vergleich zwischen Volkswagen und dem vzbv geht ein 16 Monate andauernder Rechtsstreit zu Ende. Am 1. November 2018 hatte der vzbv die erste Musterfeststellungsklage der deutschen Rechtsgeschichte am Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. Am 30. Oktober 2019 fand die erste mündliche Verhandlung statt. Am Ende der zweiten mündlichen Verhandlung am 18. November 2019 hatte der Vorsitzende Richter am OLG Braunschweig, Michael Neef, Vergleichsverhandlungen angeregt, die im Januar 2020 starteten. Am 14. Februar 2020 erklärte VW einseitig die Verhandlungen für gescheitert, nahm sie dann aber wieder am 20. Februar 2020 auf Anregung des OLG-Präsidenten Wolfgang Scheibel auf. Hierdurch wurde der Weg für den Verhandlungsabschluss bereitet.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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