- Bundesrat will am Freitag darüber beschließen
- Geplant sind auch massive Bußgelderhöhungen
- Fahrverbote drohen ab 21 km/h Überschreitung innerorts
Der Bundesrat entscheidet am Freitag, 14. Februar 2020 über eine umfangreiche Novelle zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). In der neuen StVO sollen unter anderem ein Tempolimit auf Autobahnen von 130 km/h eingeführt werden. Die zu beschließenden Verkehrsvorschriften beinhalten auch massive Erhöhungen von Bußgeldern sowie die Möglichkeit, innerorts schon bei 21 km/h Überschreitung ein Fahrverbot auszusprechen. Das geht aus einer Beschlussvorlage der Ausschüsse des Bundesrates vom 4. Februar 2020 (Drucksache 591/1/19) hervor, die noch viele weitere Änderungen an der geplanten Novelle vorsieht.
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) fordert den Bundesrat auf, kein Tempolimit auf Autobahnen einzuführen und der Empfehlungs-Vorlage seiner Ausschüsse in dieser Form nicht zuzustimmen.
Der Bundestag hatte sich im Herbst 2019 mit Mehrheit gegen die Einführung eines Tempolimits ausgesprochen. Seit dem hat sich aus Sicht des AvD an der Sachlage wenig geändert. Die vom Bundesrat angeführte Begründung für ein Limit: „Aus Verkehrssicherheitsgründen sowie zur Luftreinhaltung, zur Lärmminderung und zum Klimaschutz“ erschließt sich dem Club nicht.
Autobahnen sind sicher
Schon seit Jahren weisen die Statistiken mehrspurige Fernstraßen (Autobahnen) als die sichersten Straßen aus. Nach einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) waren 2019 pro 1 Milliarde Kilometer kumulierter Fahrleistung lediglich 1,4 (2018: 1,7) unfallbedingten Sterbefälle zu verzeichnen. Trotz gestiegener Fahrleistung auf Autobahnen entspricht das einer Verminderung der Zahl von tödlich Verletzten um 16 Prozent. Lediglich 6,2 Prozent der Unfälle mit Personenschäden ereignen sich auf Bundesautobahnen gegenüber einem Anteil von 69,3 Prozent innerorts und 24,4 Prozent auf Landstraßen. Nach Aussagen der BASt und des Statistischen Bundesamtes war 2019 da Jahr mit den niedrigsten Zahlen an Verkehrsopfern seit Beginn der statistischen Zählungen.
Verkehrsbeeinflussung dort, wo es sinnvoll ist.
Bereits heute sind bei über 640.000 km Gesamtstraßen rund 3.900 Autobahnkilometer (30 Prozent) mit einer Tempobeschränkung belegt, auf den restlichen gut 9.100 Kilometern gibt es kein Tempolimit, es gilt aber eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Der AvD befürwortet ausdrücklich Verkehrsbeeinflussungsanlagen, mit denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit den jeweiligen Witterungs- und Verkehrsverhältnissen angepasst wird und den Verkehrsfluss optimiert. Solche Anlagen werden nachvollziehbar in den Ballungsräumen installiert, weil solche Steuerungseffekte mit starren Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht erzielbar sind. Allerdings sollte der Autofahrer nach Meinung des AvD auf freier Strecke – wo es auch häufig keine nahe Bebauung gibt – und guten Wetterbedingungen mit höherer Geschwindigkeit unterwegs sein dürfen.
Keine nennenswerten Effekte auf CO2-Emissionen
Wie durch eine Tempobeschränkung auf rund 1,4 Prozent des deutschen Straßennetzes ein relevanter Effekt auf die CO2-Emissionen entstehen soll, erschließt sich dem AvD ebenfalls nicht. Die Annahme, dass auf Autobahnstrecken ohne Limit permanent schneller als 130 km/h gefahren wird, ist fern jeder Realität. Die Verkehrsdichte ist oft so hoch, dass noch nicht einmal die Richtgeschwindigkeit erreicht wird. Außerdem sind viele Autofahrer in der Regel zwischen 120 km/h und 140 km/h auf freien Strecken unterwegs.
Bundesrat beschließt über grundlegende Änderung der StVO
Der AvD macht zudem darauf aufmerksam, dass der Entwurf einer Novellierung der StVO durch die Änderungswünsche der Ausschüsse des Bundesrates grundlegend verändert wird. Dort werden für viele Tatbestände höhere Bußgeldsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen wegen „erheblichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit“ gefordert, obwohl die Sätze erst vor einigen Jahren angehoben wurden. Man erhofft sich mit „mehr regelkonformem Verhalten“, die „Unfälle mit Verletzten und Toten zu vermeiden.“ Deshalb soll auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften Fahrverbote verhängt werden können.
Massive Erhöhung des Bußgeldniveaus
Durch die Vielzahl der Änderungen soll die Straßenverkehrs-Ordnung nach dem Willen der Ausschüsse „künftig darauf ausgerichtet werden, die klima- und umweltschädlichen Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu reduzieren“ und deshalb auch „aus Verkehrssicherheitsgründen sowie zur Luftreinhaltung, zur Lärmminderung und zum Klimaschutz“ in der StVO „die Regelgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften“ festgeschrieben werden.
AvD Generalsekretär Lutz Leif Linden: „Seit dem eindeutigen Votum des Bundestages gegen ein Tempolimit hat sich die Faktenlage nicht geändert. Der AvD fordert den Bundesrat auf, die Empfehlungen seiner Ausschüsse zurückzuweisen. So weitreichende Änderungen des Verkehrsrechts dürfen nach Überzeugung des AvD nicht ohne vorherige gründliche politische Diskussionen, in die auch der Bundestag einbezogen werden muss, verabschiedet werden.“
Hier hat der AvD für Sie weitere Informationen zum Thema bereitgestellt:
- AvD bleibt bei „Nein“ zu generellem Tempolimit
- Voraussichtliche Entwicklung von Unfallanzahlen und Jahresfahrleistungen in Deutschland
- Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Zahl der Verkehrstoten sinkt im Jahr 2019 voraussichtlich auf neuen Tiefststand
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