Die Meldung für Innungsprüfungsausschüsse muss bis 30.11.2020 und für personelle Vorschläge für die Kammerprüfungsausschüsse bereits bis 30.04.2020 bei der Handwerkskammer Karlsruhe vorliegen. Hierzu erhalten Ende Februar/Anfang März die Geschäftsstellen der Prüfungsausschüsse ein gesondertes Anschreiben mit den entsprechenden Meldebogen!
Die Handwerkskammer bittet durch rechtzeitige Terminierung der Wahlen im Rahmen der Innungsversammlungen die genannten Vorlagetermine einzuhalten. Nur so kann eine ordnungsgemäße Berufung der neuen Prüfungsausschüsse sichergestellt werden.
Weitere Infos finden sich auch auf unserer Homepage, außerdem hilft das Team Gesellenprüfung gerne weiter. Sie erreichen es in Karlsruhe (Tel: 0721-1600-151 oder 158), in Pforzheim (Tel: 07231/428068-0) und in Baden-Baden (Tel: 07221/996569-0).
Bei Fragen zum Thema: Eva Sitter, Tel. 0721/1600-151/ Eva Nadlinger, Tel. 0721/1600-158 sitter@hwk-karlsruhe.de / nadlinger@hwk-karlsruhe.de
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