Die Amtszeiten aller Gesellenprüfungsausschüsse der Handwerkskammer Karlsruhe laufen zum 31.03.2021 aus. Innungen, die durch die Handwerkskammer Karlsruhe zur Errichtung von Gesellenprüfungsausschüssen ermächtigt sind, sind daher aufgerufen, im Jahre 2020 die Neuwahlen durch die Innungsversammlung und den Gesellenausschuss durchzuführen und die aus den Wahlen hervorgegangenen Personen der Handwerkskammer Karlsruhe zur Berufung in den jeweiligen Ausschuss zu melden. Im Innungsausschuss sind bei zulassungspflichtigen Handwerken Arbeitgeber oder Betriebsleiter, in zulassungsfreien Handwerken der Beauftragte der Arbeitgeber zu bestellen. Durch den Gesellenausschuss sind Arbeitnehmer bei zulassungspflichtigen Handwerken oder Beauftragte der Arbeitnehmer bei zulassungsfreien Handwerken zu benennen. Die Amtszeit, für die zu wählen ist, beträgt 5 Jahre. Sie beginnt am 01.04.2021 und endet am 31.03.2026.

Die Meldung für Innungsprüfungsausschüsse muss bis 30.11.2020 und für personelle Vorschläge für die Kammerprüfungsausschüsse bereits bis 30.04.2020 bei der Handwerkskammer Karlsruhe vorliegen. Hierzu erhalten Ende Februar/Anfang März die Geschäftsstellen der Prüfungsausschüsse ein gesondertes Anschreiben mit den entsprechenden Meldebogen!

Die Handwerkskammer bittet durch rechtzeitige Terminierung der Wahlen im Rahmen der Innungsversammlungen die genannten Vorlagetermine einzuhalten. Nur so kann eine ordnungsgemäße Berufung der neuen Prüfungsausschüsse sichergestellt werden.

Weitere Infos finden sich auch auf unserer Homepage, außerdem hilft das Team Gesellenprüfung gerne weiter. Sie erreichen es in Karlsruhe (Tel: 0721-1600-151 oder 158), in Pforzheim (Tel: 07231/428068-0) und in Baden-Baden (Tel: 07221/996569-0).

Bei Fragen zum Thema: Eva Sitter, Tel. 0721/1600-151/ Eva Nadlinger, Tel. 0721/1600-158 sitter@hwk-karlsruhe.de / nadlinger@hwk-karlsruhe.de

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