Die Volkswagen AG ist mit einem neuen Skandal konfrontiert. Anders als im Diesel-Abgasskandal geht es dieses Mal nicht um manipulierte Motoren, sondern um Autos, die nicht dem Serienstandard entsprechen. VW hat wohl damit – wie schon bereits 2018 geschehen – sogenannte Testfahrzeuge ohne Zulassung verkauft. Diese auch Vorserienautos genannten Fahrzeuge werden auf Messen gezeigt, von Journalisten getestet und zu Schulungen genutzt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete bereits am 11. Dezember 2019 drei entsprechende Rückrufe an. VW will die betroffenen Autos von ihren Eigentümern zurückkaufen. Insgesamt handelt es sich um weltweit 2000 Exemplare nahezu aller Modellreihen aus den Baujahren 2006 bis 2018. Die Kunden werden seit Januar von VW angeschrieben.

Kostenfreier Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer

„Wir sind bereits beauftragt, Ansprüche gegen VW geltend zu machen“, berichtete Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr. „Es handelt sich um einen weiteren Skandal. VW hat die Kunden erneut getäuscht und muss dafür geradestehen.“ Geschädigte sollten sich anwaltlich beraten lassen, damit sie von VW nicht über den Tisch gezogen werden, betonte Stoll weiter. Im kostenfreien Online-Check (hier) der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem VW-Skandal finden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die VW AG einigt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört im Diesel-Abgasskandal zu den führenden in Deutschland und vertritt in einer Spezialgesellschaft rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungklage gegen VW.

Volkswagen will Autos zurückkaufen

Die Abteilung „Volkswagen Verbraucherschutz“ wendet sich seit Januar 2020 in einem Schreiben an betroffene Kunden mit dem Hinweis, „dass in einem bestimmten Zeitraum Fahrzeuge verkauft wurden, bei denen der Bauzustand möglicherweise nicht dem zum Vermarktungszeitpunkt aktuellen Serienstand entsprochen hat. Dies hat uns veranlasst, diese Fahrzeuge zurückzurufen.“ Letztlich will VW die Autos zurückkaufen: „Da wir anhand der vorhandenen Fahrzeugdokumentation nicht zweifelsfrei nachvollziehen können, ob an den betroffenen Fahrzeugen Einschränkungen einzelner Systeme vorliegen könnten, möchten wir lhr Fahrzeug zum Ausschluss eventueller Schäden zurückkaufen,“ heißt es in den Schreiben weiter. Der Autobauer ruft deshalb die Fahrzeuge unter den Rückrufaktionen 01E2, 01E4 und 01D7. Formularbeginn

Bereits 2018 gab es einen ähnlichen Fall bei VW. Im Dezember 2018 berichteten Medien, dass die VW AG ihren Kunden jahrelang Testfahrzeuge ohne Zulassung verkauft habe. Es ging damals um Fahrzeuge, die zwischen 2006 und 2018 gebaut wurden. Betroffen waren die Modelle Up, Polo, Golf, Scirocco, Eos, Touran, Tiguan, Sharan, Passat, Phaeton und Touareg. Laut Homepage des Kraftfahrt-Bundesamts sind dieses Mal folgende Modelle betroffen:

KBA-Referenznummer: 9328, 9250

Verkaufsbezeichnung:
Amarok, Caddy, Crafter, T5, T6, Bora, Classico, Fox, Golf, Jetta, New Beetle, Passat, Polo, Suran, Saveiro, Tiguan, Touareg und Wagon,

Baujahr von: 2006

Baujahr bis: 2018

Veröffentlichungsdatum: 11.12.2019

Beschreibung: Fahrzeuge entsprechen möglicherweise hinsichtlich sicherheitsrelevanter Systeme und Baugruppen nicht dem zum Auslieferungszustand gültigen Serienstand.

KBA-Referenznummer: 9329

Verkaufsbezeichnung: Amarok, Caddy, Crafter, T5, T6, Classico, Polo

Baujahr von: 2008

Baujahr bis: 2016

Veröffentlichungsdatum: 11.12.2019

Beschreibung: Fahrzeuge entsprechen möglicherweise hinsichtlich sicherheitsrelevanter Systeme und Baugruppen nicht dem zum Auslieferungszustand gültigen Serienstand.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend bezeichnet.

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