Fernstudierende, die sich neben Beruf und privaten Verpflichtungen weiterqualifizieren, können in vielen Fällen für die Präsenztage an der Hochschule eine Bildungsfreistellung oder sog. Bildungsurlaub/ Bildungszeit beantragen. Beim zfh-Verbund können die Studierenden diese Möglichkeit für viele Studienangebote nutzen – der Bedarf für berufs­begleitende Fernstudiengänge ist entsprechend hoch. 

Was versteht man unter Bildungsurlaub?

Bildungsfreistellung – Bildungsurlaub – Bildungszeit ist bezahlter zusätzlicher Urlaub, den Arbeitgeber/innen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen für Bildungsmaßnahmen gewähren müssen, z.B. für Präsenzveranstaltungen im Rahmen eines Fernstudiums im zfh-Verbund. Die Weiterbildungskosten bleiben von dieser Regelung unberührt. Eine Bildungsfreistellung ist vom Ort des Arbeitsplatzes abhängig, der sich in einem Bundesland mit entsprechender gesetzlicher Regelung befinden muss.

Damit viele Fernstudierende von dieser Möglichkeit profitieren, sorgt das zfh für eine Anerkennung seiner Angebote nach dem Bildungsfreistellungsgesetz: Die Präsenzveranstaltungen der zfh-Fernstudienangebote sind vorwiegend in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Berlin zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub anerkannt.

Wie funktioniert es?

Fernstudierende im zfh-Verbund finden unter www.zfh.de/bildungsfreistellung/ Antragsformulare für ihren Studiengang. Hier erhalten Interessierte auch einen Überblick zu den gesetzlichen Regelungen zur Bildungsfreistellung bzw. zum Bildungsurlaub oder der Bildungszeit der jeweiligen Bundesländer. Darüber hinaus bietet die Seite www.bildungsurlaub.de/seminare/ einen Überblick anerkannter Veranstaltungen.

Über zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund

Das zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz mit Sitz in Koblenz. Auf der Grundlage eines Staatsvertrages der Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland kooperiert es seit 1998 mit den 15 Hochschulen der drei Länder und bildet mit ihnen gemeinsam den zfh-Verbund. Darüber hinaus kooperiert das zfh mit weiteren Hochschulen aus Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Das erfahrene Team des zfh fördert und unterstützt die Hochschulen bei der Entwicklung und Durchführung ihrer Fernstudienangebote. Mit einem Repertoire von über 90 berufsbegleitenden Fernstudienangeboten in betriebswirtschaftlichen, technischen und sozialwissenschaftlichen Fachrichtungen ist der zfh-Verbund bundesweit größter Anbieter von Fernstudiengängen an Hochschulen mit akkreditiertem Abschluss. Alle zfh-Fernstudiengänge mit dem akademischen Ziel des Bachelor- oder Masterabschlusses sind von den Akkreditierungsagenturen ACQUIN, AHPGS, ASIIN, AQAS, FIBAA bzw. ZEvA zertifiziert und somit international anerkannt. Neben den Bachelor- und Masterstudiengängen besteht auch ein umfangreiches Angebot an Weiterbildungsmodulen mit Hochschulzertifikat. Derzeit sind über 6.300 Fernstudierende an den Hochschulen des zfh-Verbunds eingeschrieben.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund
Konrad-Zuse-Straße 1
56075 Koblenz
Telefon: +49 (261) 91538-0
Telefax: +49 (261) 91538-23
http://www.zfh.de

Ansprechpartner:
Ulrike Cron
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (261) 91538-24
Fax: +49 (261) 91538-724
E-Mail: u.cron@zfh.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

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Fernstudierende, die sich neben Beruf und privaten Verpflichtungen weiterqualifizieren, können in vielen Fällen für die Präsenztage an der Hochschule eine Bildungsfreistellung oder sog. Bildungsurlaub/ Bildungszeit beantragen. Beim zfh-Verbund können die Studierenden diese Möglichkeit für viele Studienangebote nutzen – der Bedarf für berufs­begleitende Fernstudiengänge ist entsprechend hoch. 

Was versteht man unter Bildungsurlaub?

Bildungsfreistellung – Bildungsurlaub – Bildungszeit ist bezahlter zusätzlicher Urlaub, den Arbeitgeber/innen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen für Bildungsmaßnahmen gewähren müssen, z.B. für Präsenzveranstaltungen im Rahmen eines Fernstudiums im zfh-Verbund. Die Weiterbildungskosten bleiben von dieser Regelung unberührt. Eine Bildungsfreistellung ist vom Ort des Arbeitsplatzes abhängig, der sich in einem Bundesland mit entsprechender gesetzlicher Regelung befinden muss.

Damit viele Fernstudierende von dieser Möglichkeit profitieren, sorgt das zfh für eine Anerkennung seiner Angebote nach dem Bildungsfreistellungsgesetz: Die Präsenzveranstaltungen der zfh-Fernstudienangebote sind vorwiegend in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Berlin zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub anerkannt.

Wie funktioniert es?

Fernstudierende im zfh-Verbund finden unter www.zfh.de/bildungsfreistellung/ Antragsformulare für ihren Studiengang. Hier erhalten Interessierte auch einen Überblick zu den gesetzlichen Regelungen zur Bildungsfreistellung bzw. zum Bildungsurlaub oder der Bildungszeit der jeweiligen Bundesländer. Darüber hinaus bietet die Seite www.bildungsurlaub.de/seminare/ einen Überblick anerkannter Veranstaltungen.

Über zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund

Das zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz mit Sitz in Koblenz. Auf der Grundlage eines Staatsvertrages der Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland kooperiert es seit 1998 mit den 15 Hochschulen der drei Länder und bildet mit ihnen gemeinsam den zfh-Verbund. Darüber hinaus kooperiert das zfh mit weiteren Hochschulen aus Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Das erfahrene Team des zfh fördert und unterstützt die Hochschulen bei der Entwicklung und Durchführung ihrer Fernstudienangebote. Mit einem Repertoire von über 90 berufsbegleitenden Fernstudienangeboten in betriebswirtschaftlichen, technischen und sozialwissenschaftlichen Fachrichtungen ist der zfh-Verbund bundesweit größter Anbieter von Fernstudiengängen an Hochschulen mit akkreditiertem Abschluss. Alle zfh-Fernstudiengänge mit dem akademischen Ziel des Bachelor- oder Masterabschlusses sind von den Akkreditierungsagenturen ACQUIN, AHPGS, ASIIN, AQAS, FIBAA bzw. ZEvA zertifiziert und somit international anerkannt. Neben den Bachelor- und Masterstudiengängen besteht auch ein umfangreiches Angebot an Weiterbildungsmodulen mit Hochschulzertifikat. Derzeit sind über 6.300 Fernstudierende an den Hochschulen des zfh-Verbunds eingeschrieben.

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