Die Folgen eines Haftungsfalls im Umgang mit Lebensmitteln können große Wellen schlagen. Produzenten müssen in manchen Fällen nicht nur für Schäden gerade stehen, die sie selbst verursacht haben. Sie müssen auch damit rechnen, für ein Verschulden durch Dritte – etwa Lieferanten – in die Verantwortung genommen zu werden. Doch egal, woher der Schaden auch kommt: Schon ein einziger Fehler kann teuer werden. Rückrufaktionen können Marken beschädigen und so Produktlinien oder ganze Firmen wirtschaftlich bedrohen. Zivil- oder strafrechtliche Ansprüche können sich auch aus Personenschäden ergeben. Und ein Haftungsausschluss in den AGBs reicht nicht aus, um hier für Sicherheit zu sorgen.

Wie gehe ich mit diesen Risiken um?

Versicherungen sind ein wichtiges Instrument, um Haftungsrisiken beherrschbar zu machen. Doch weil die Risiken in der Branche so vielfältig und nur zu einem gewissen Grad beherrschbar sind, ist dies nicht der alleinige Weg. Daneben muss es ein tadellos funktionierendes System zur Qualitätssicherung und ein hervorragendes Lieferantenmanagement geben. Dabei ist es wichtig, dass man für die Verteilung von Risiken auch eine vertragliche Grundlage schafft.

Worauf muss ich bei der Auswahl meiner Partner achten?

Lebensmittelproduzenten geben ihren Kunden gegenüber ein Versprechen ab. Dieses können sie nur halten, wenn auch die Qualität in der Zuliefer- und Verarbeitungskette eingehalten wird. Zuverlässigkeit ist hier ebenso ein wichtiges Kriterium wie Produktqualität. Beides sollte man aber auch regelmäßig überprüfen. Wie gut eine Partnerschaft tatsächlich ist, erkennt man leider oft erst, wenn ein Schaden eingetreten ist. Nur zu oft passiert es dann, dass die Beteiligten auf die eigenen AGB verweisen und sich so gegenseitig die Verantwortung zuschieben. In der Praxis wird das nicht funktionieren. Darum ist es wichtig, dass man mit dem Partner schon zu Beginn einer Zusammenarbeit klärt, wie eventuelle Risiken aufgeteilt werden. Das bedeutet, dass keiner der beiden eine einseitige Verantwortung übernehmen darf. In der Konsequenz bedeutet das also auch, dass man sich nicht nur den eigenen Versicherungsschutz anschaut, sondern auch den von Lieferanten und Partnern.

Wie groß ist die Gefahr eines Produktrückrufs?

Jeder Lebensmittelproduzent wird wahrscheinlich sagen: Mir passiert so etwas nicht. Fakt ist aber auch, dass sich die Zahl der Rückrufe allein in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren verdoppelt hat. Zuletzt gab es pro Woche drei Rückrufe. Kritisch für den Hersteller sind dabei nicht nur die Kosten des Rückrufs selbst, sondern auch die negativen Auswirkungen auf die Marke oder das Image des gesamten Unternehmens. Händler können hier sehr rigoros durchgreifen. Lieferbeziehungen werden gestoppt, Kunden springen ab – statt einer zarten Marge gibt es dicke Verluste, weil die Kosten sogar noch steigen. Vieles davon lässt sich aber mit einer Produktschutzversicherung  kompensieren.

Was ist mit der Sonderstellung des Handels?

Der Lebensmitteleinzelhandel gehört zu den dominanten Wirtschaftszweigen. Diese Stärke nutzen viele Händler aus, wenn es um die Vertragsgestaltung mit den Produzenten geht. Sie setzen ihre Bedingungen durch, diktieren in ihren Einkaufsbedingungen die Grundlage für zum Beispiel Haftung und Rückrufe. So decken Rückrufversicherungen oft nur den gesetzlich verpflichteten Rückruf ab. Händler behalten sich aber oft das Recht eines selbst bestimmten Rückrufs vor.

Welche anderen Risiken gibt es?

Auch für Geschäftsführer von Unternehmen aus der Lebensmittelindustrie gelten dieselben Risiken wie in jeder anderen Branche. Geschäftsführer können zivil- oder strafrechtlich belangt werden, wenn zum Beispiel Personenschäden durch ihre Produkte entstehen. Dabei kann es um die Haftung mit dem gesamten Privatvermögen sowie – etwa wenn es zu einem Todesfall kommt – um Gefängnisstrafen gehen. Neben einer guten Managerhaftung über eine D&O-Versicherung sind darum auch ein guter Rechtsschutz und ein gutes Netzwerk zu Anwälten empfehlenswert.

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