Zahlreiche Gerichte haben bereits geurteilt, dass VW einen "Minderwert" ersetzen muss, der Dieselfahrzeugen mit der Motorisierung EA-189 (VW TDI Bj. ca. 2008 – 2015) anhaftet. Wer aber 2016 einen Rückruf für sein Dieselfahrzeug erhalten hat und bis Jahresende 2019 noch nichts zur Sicherung seines Schadenersatzes unternommen hat, wird vermutlich ab dem 01.01.2020 leer ausgehen.
Erst kürzlich hat das OLG München eine sehr strenge Ansicht zur Verjährungsfrage veröffentlicht. Es hält die Öffentlichwerdung des Dieselskandals Ende 2015 für den Anknüpfungspunkt der Verjährung.
"Das wahrscheinlichste Szenario zur umstrittenen Verjährungsfrage ist trotzdem, dass das Rückrufdatum entscheidend ist. Endgültig kann und wird das der BGH festlegen, was jedoch noch nicht geschehen ist. Wenn der BGH sich äußert, wird es aber vermutlich für die meisten zu spät sein. Deshalb ist unsere Sammelklage für die 2016 vom Rückruf Betroffenen eine der letzten und auch einfachsten Möglichkeiten, ohne eigenes Prozessrisiko an eine Entschädigung zu kommen.", erklärt Rechtsanwalt Sven Hezel, Gründer und Geschäftsführer von metaclaims.
Die Stiftung Warentest hat bereits über die Sammelklage berichtet auf ihrer Website unter dem link https://www.test.de/Abgasskandal-4918330-0/#question-34
Die Anmeldung ist möglich unter dem link http://www.metaclaims.de/faelle/vw-dieselskandal/
Geschädigte können mit dem verlinkten Formular ihre Ansprüche an metaclaims abtreten und können dann ohne weiteres eigenes Zutun abwarten, was die Sammelklage einbringt.
"Rechtzeitig abgetretene Ansprüche bringen wir auf jeden Fall noch 2019 vor Gericht.", verspricht Hezel.
Metaclaims ist einer der Pioniere des Forderungseinzugs ohne Kostenrisiko für Verbraucher und hat seit 2010 bereits tausenden Verbrauchern gegen Konzerne zu ihrem Geld verholfen. In ihren Sammelklagen übernimmt metaclaims die Prozesskostenrisiken gegen eine Erfolgsbeteiligung von einem Drittel. Metaclaims klagt die von den Teilnehmern übertragenen Ansprüche selbst im eigenen Namen ein. Die Dieselskandal-Sammelklage richtet sich gegen VW wegen der Manipulation des Motors EA189. Die Teilnahme ist möglich unabhängig von einem Softwareupdate und sowohl für Erst- als auch Folgebesitzer des betroffenen Autos. Das Auto muss dabei nicht zurückgegeben werden, sondern bleibt dem Eigentümer zur freien Verfügung.
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