Der Rundfunkbeitrag wird seit 2013 pro Wohnung erhoben und ist nicht mehr, wie die zuvor erhobene Gebühr, an ein Empfangsgerät wie einen Fernseher gebunden. Die Rechtmäßigkeit dieses Verfahrens wurde mehrfach von den deutschen Gerichten bestätigt. Das aktuelle Beitragsmodell gilt bis 2020. Danach soll das sogenannte Indexmodell den Rundfunkbeitrag automatisch an die Teuerungsrate anpassen. Doch es regt sich Widerstand. ARAG Experten nehmen die geplante Neuregelung unter die Lupe.

Der ungeliebte Beitrag

Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Jährlich fließen knapp acht Milliarden Euro an ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Ausgestaltung des Beitrags von derzeit monatlich 17,50 Euro pro Wohnung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist rechtens. So sind auch die von Unternehmen abzuführenden Beiträge mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erst im vergangenen Jahr. Drei Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen und die des Autovermieters Sixt waren damit überwiegend erfolglos. Unternehmen bezahlen für jede Filiale einen Beitrag, dessen Höhe von der Beschäftigtenzahl abhängig ist. Auch für gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge muss ein Rundfunkbeitrag abgeführt werden.

Die Entwicklung des Rundfunkbeitrags

In der frisch gegründeten Bundesrepublik konnten die stolzen Besitzer eines Radios für 2 D-Mark pro Monat den Rundfunkprogrammen lauschen. Kurz danach kam die „Fernsehgebühr“ für 5 D-Mark hinzu. Seit Beginn den Siebzigerjahren stieg die Rundfunkgebühr stetig an, bis sie im Jahre 2009 17,98 Euro im Monat betrug. Im April 2015 wurde der Beitrag erstmals gesenkt; auf seither 17,50 Euro.

Wer bekommt wie viel?

Von den aktuell erhobenen 17,50 Euro monatlich gehen 12,31 Euro an die ARD mit ihren Gemeinschaftsangeboten wie „Das Erste“, an die Spartenprogrammen wie ARTE oder KiKA und an die Rundfunkanstalten der Länder – also NDR, WDR, MDR u.s.w.. 4,36 Euro erhält das ZDF, 0,50 Euro das Deutschlandradio. 0,33 Euro entfallen auf die Landesmedienanstalten (LMA), die Aufsichtsbehörden für private Radio- und Fernsehprogramme und Internetangebote, die von den jeweiligen Bundesländern unterhalten werden. Da der Geldbedarf der öffentlich-rechtlichen Anstalten jedoch wächst, haben die Landesparlamente bisher alle vier Jahre eine Angleichung der Beiträge beschlossen.

Neues Preismodell

Am 7. Juni dieses Jahres wollten die Ministerpräsidenten der Bundesländer erstmals beschließen, dass der Rundfunkbeitrag künftig in einem Indexmodell automatisch steigt. Zu dieser Einigung kam es allerdings nicht. Ganz besonders die FDP hatte gegen die automatische Anpassung und die zur Diskussion stehenden Indexe (Verbraucherpreisindex oder die allgemeine Inflationsrate) Bedenken geäußert und eine Einigung verhindert. Nun ist laut ARAG Experten eine Neuregelung zum 1. Januar 2023 geplant, dann mit einem Beitrag von mindestens 18 Euro.

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