Drucken statt gießen, fräsen oder stanzen. Additive Druckverfahren revolutionieren die Produktionsprozesse und senken die Materialkosten signifikant. Doch die Fertigung per 3D-Drucker wirft auch gravierende Haftungsfragen auf.

Neue Technik braucht speziellen Versicherungsschutz

Um ihre Firmenkunden zu schützen, hat die R+V Versicherung, Wiesbaden, deshalb die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung umfassend an die neuen Risiken angepasst und nimmt damit unter Deutschlands Versicherern eine Vorreiterstellung ein. Ob Maschinenbauteile, Autozubehör oder passgenaue Zahnprothesen: 3D-Drucker stellen selbst hochkomplexe Objekte aus Metall, Kunststoff oder Keramik per Mausklick her – hoch individualisiert, schnell und kostengünstig. Doch was passiert, wenn nicht alles rund läuft? Wenn die Bauteile durch einen Fehler in der Drucksoftware unbrauchbar sind, nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen und beim Gebrauch brechen oder der Käufer seine Produktion wegen zu hoher Ausschussquoten an mangelhaften Teilen stoppen muss?

„Der 3D-Druck wirft neue Fragen zum Versicherungsschutz auf. Das gilt insbesondere in Bezug auf die Produkthaftung, Produktrückrufe und eventuell eintretende Eigenschäden des Herstellers, weil er seine ursprünglich genutzten Zulieferer nicht mehr in Regress nehmen kann“, sagt Burkhard Krüger, Abteilungsleiter Haftpflicht Firmenkunden. „Als Versicherer des Genossenschaftlichen FinanzVerbunds haben wir daher für unsere Firmenkunden, die Produkte in eigener Regie im 3D-Druckverfahren herstellen oder externe 3D-Druckzentren betreiben, unsere Haftpflichtversicherung umfassend erweitert.“

Sogar Eigenschäden sind eingeschlossen

Ein zentrales Element ist die Mitversicherung von Rechtsverletzungen, zum Beispiel von Marken-, Urheber- und Patentrechten, die gerade im Auftragsdruck schnell eintreten können. Außerdem sichert R+V den Nutzungsausfall beziehungsweise den Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Abnehmers ab und reduziert die sonst üblichen Ausschlüsse, zum Beispiel hinsichtlich der sogenannten Erprobungsklausel. In dem neuen Baustein zur Absicherung von Ansprüchen und Schäden aus der Nutzung von Additiven Druckverfahren (kurz: ADV) geht R+V sogar über die Deckung der klassischen Haftpflichtversicherung hinaus und ersetzt auch Eigenschäden des Herstellers.

Sind die hergestellten Produkte aufgrund eines Mangels unbrauchbar, übernimmt die Versicherung zum Beispiel die Materialkosten für nicht wiederverwendbare Rohstoffe und die Entsorgungskosten für den produzierten Ausschuss. Darüber hinaus übernimmt R+V die Mehrkosten des Herstellers, die notwendig sind, um eine drohende Betriebsunterbrechung in seinem Unternehmen zu vermeiden. In diesen Fällen zahlt die Versicherung zum Beispiel die Umrüstungskosten oder den Einsatz von gemieteten Druckern, aber auch die Kosten für externe Lohnunternehmen oder Dienstleister. So können die Firmenkunden der R+V auf einen bislang nicht gebotenen Rundumschutz für die neuen Risiken des 3D-Drucks zurückgreifen.

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