Mit Hilfe des Chefs fürs Alter vorzusorgen, hat in Deutschland eine lange Tradition. Bereits vor mehr als 100 Jahren begannen die ersten großen Unternehmen, für Mitarbeiter Vermögen anzusparen, aus dem diese später eine Rente ausgezahlt bekamen. Dies kann man als Ursprung der klassischen betrieblichen Altersversorgung bezeichnen.

Mittlerweile können auch Arbeitnehmer Beiträge aus ihrem Bruttogehalt entnehmen und beispielsweise in eine Rentenversicherung einzahlen, die ihr Chef für sie abschließt. Dabei sparen sie sich die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf die Beiträge.

„Bei der Altersvorsorge nicht allein auf die gesetzliche Rente zu bauen, ist gut und sinnvoll“, betont Professor Dr. Thomas Dommermuth, Beiratsvorsitzender des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). Eine betriebliche Altersversorgung ist darüber hinaus immer eine gute Idee für alle, die im Alter mit zu wenig Rente rechnen. Jeder aus dem Gehalt umgewandelte Euro, der in die bAV fließt, zählt für die spätere Rente.

„Wenn der Chef noch Teile der bAV finanziert, umso besser“, so Prof. Dr. Dommermuth weiter.

Natürlich darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Rente aus der bAV versteuert werden muss. Doch ist die Höhe dieser Besteuerung in der Regel geringer, als die Ersparnisse in der Ansparphase.

Welche Tarife top sind, zeigt das aktuelle bAV-Rating

Bereits zum 9. Mal in Folge wurden die aktuellen Direktversicherungen am Markt auf Herz und Nieren geprüft. Es wurden 87 Tarife von 40 Anbietern auf bis zu 83 Kriterien hin untersucht. Wie in den anderen Ratings auch, setzt sich das Gesamtergebnis aus den vier Teilbereichen Unternehmensqualität, Rendite, Flexibilität sowie Transparenz und Service zusammen. Die Einteilung der Produkte erfolgte in den Kategorien klassisch mit beitragsorientierter Leistungszusage (BoLz), Klassik Plus mit BoLz, fondsgebunden mit BoLz, fondsgebunden mit Beitragszusage mit Mindestleistung (BzMl) sowie „Indexpolicen“ und Comfort mit beiden Zusagearten. 

Die Ergebnisse werden mit den Auszeichnungen “Exzellent – Sehr Gut – Gut“ bewertet, sowohl im Gesamtergebnis, als auch in den einzelnen Teilbereichen und die Versicherer sind innerhalb der Gesamtnoten alphabetisch sortiert.

Unter https://www.ivfp.de/DV-Produkt-Rating2019 stehen die Ergebnisse online zur Verfügung.

Weitere Informationen gibt es unter www.ivfp.de.

Über die Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) ist eine unabhängige und inhabergeführte Gesellschaft. Im Jahr 2001 gegründet und mit Hauptsitz in Altenstadt/WN steht es unter der fachlichen Leitung von Prof. Michael Hauer, Frank Nobis und Prof. Dr.Thomas Dommermuth. Es vergleicht und bewertet Produkte sowie Beratungsprozesse, bietet Finanzdienstleistern fachliche und strategische Beratung sowie eine Vielzahl an Softwarelösungen und Weiterbildungsmaßnahmen. Damit will das IVFP dazu beitragen, Vorsorge transparenter und verständlicher zu machen. Das IVFP-Team liefert bedarfsgerechte Lösungen für Marketing, Produktentwicklung, Vertrieb und Beratung. Zu seinen Kunden zählen zahlreiche namhafte Unternehmen wie AachenMünchener, Allianz, Alte Leipziger, AXA, Canada Life, Commerzbank, Concordia, Fidelity, HDI, LBS, neue leben, Postbank, Sparkassen Finanzgruppe, Standard Life, Die Stuttgarter, SwissLife, Union Investment, Versicherungskammer Bayern, Zurich u.v.a.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH
Auf der Haide 1
92665 Altenstadt/WN
Telefon: +49 (9602) 9449280
Telefax: +49 (9602) 94492810
http://www.ivfp.de

Ansprechpartner:
Manuela Heubeck
PR
Telefon: +49 (9602) 9449280
E-Mail: presse@ivfp.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel