Der Kläger erwarb einen Porsche Macan S Diesel. Nachdem er feststellte, dass ein Fahrzeug von Manipulationen betroffen ist, wandte er sich an seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Außergerichtlich wurden die Ansprüche zurückgewiesen, weshalb eine Klage notwendig war. Das Landgericht Erfurt verurteilte daraufhin die Porsche AG zu Schadensersatz.
Das Landgericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Porsche AG den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe aufgrund der Manipulationen. Die Porsche AG habe in das Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut. Damit hat die Porsche AG den Käufer des Fahrzeugs Macan S Diesel geschädigt. Der Kläger hätte das Fahrzeug nie gekauft, wenn er von den Manipulationen gewusst hätte. Das Gericht geht davon aus, dass sittenwidrig gehandelt wurde. Außerdem geht das Gericht davon aus, dass der Vorstand der Porsche AG von der Manipulationen gewusst habe. Die Porsche AG hat dazu in dem Verfahren nicht hinreichend vorgetragen, weshalb der Vorsatz zu unterstellen ist. Nach Ansicht des Gerichts wird die Porsche AG organisatorische Maßnahmen getroffen haben, dass Berichtspflichten gegenüber dem Vorstand für alle wesentlichen Entscheidungen eingerichtet und deren Einhaltung durch Kontrollmaßnahmen auch gewährleistet waren. Deshalb müsse der Vorstand Kenntnis gehabt haben.
Der Kläger kann verlangen, dass sein Fahrzeug zurückgenommen wird und er den Kaufpreis zurückerhält. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt und bundesweit mehr als 11.000 Gerichtsverfahren zugunsten der Geschädigten eingereicht und mehr als 1000 Urteile erstritten hat, teilt mit: „Es ist ein weiteres Urteil, welches wir gegen Porsche erstritten haben. Die Urteile häufen sich und immer mehr Gerichte stellen sich auf die Seite der Geschädigten. Die Chancen für die Porsche Geschädigten, die Fahrzeuge loszuwerden, sind daher außerordentlich gut.“
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 11.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer führen in einer Spezialgesellschaft die erste Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.
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