Hauterkrankungen machen den größten Teil der bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gemeldeten Berufserkrankungen aus. Häufigste Krankheitsbilder sind durch Feuchtarbeit ausgelöste Handekzeme, Kontaktallergien und seit 2015 auch durch UV-Strahlung verursachter heller Hautkrebs. Besonders betroffen von Kontaktallergien oder Handekzemen sind Berufsgruppen wie Reinigungspersonal, Friseure, Pflegepersonal, Lebensmittelhersteller, Küchenpersonal oder Beschäftigte in Metallberufen. „Die natürliche Schutzfunktion der Haut hält dauerhaftem Kontakt mit Feuchtigkeit, Reinigungsmitteln, Lösemitteln, Alkalien und Säuren nicht stand. „Als Folge kann ein Abnutzungsekzem, gekennzeichnet durch Rötung, Trockenheit, Schuppung, Einrisse und Juckreiz, entstehen, das bei weiterer Einwirkung der schädigenden Stoffe und mangelndem Hautschutz in ein chronisches Ekzem übergehen kann. Darüber hinaus können potenzielle Allergene leichter in die Haut eindringen und zu Sensibilisierungen führen“, erläutert Dr. Wiete Schramm, Fachgebietsleiterin Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland.

Lange Kleidung, Kopfbedeckung und Sonnencreme schützen vor UV-Licht

Auch mechanische Schädigung, UV-Strahlung und Staub können die Haut belasten. Durch UV-Strahlung ausgelöster weißer Hautkrebs ist eine der häufigsten Berufskrankheiten beispielsweise in der Baubranche. „Erwerbstätige, die draußen direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind – etwa im Straßen-, Garten- oder Landschaftsbau –, sollten exponierte Körperstellen durch Sonnencreme schützen und eine Kopfbedeckung, lange Kleidung sowie Helme mit Nackenschutz tragen“, sagt Schramm.

Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für zielgerichtete Prävention

Spezielle Hautrisiken einer bestimmten Tätigkeit muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und daraus entsprechende Schutzmaßnahmen ableiten. Dazu zählen der Ersatz hautschädigender Substanzen, das Tragen von Schutzausrüstung, technische Maßnahmen wie Abschattung, Hautschutzmaßnahmen – also Hautschutz, -reinigung und –pflege – sowie organisatorische Änderungen im Arbeitsablauf. Arbeitsmediziner von TÜV Rheinland helfen Unternehmen bei der Planung und Umsetzung solcher Maßnahmen und beraten Arbeitgeber und Beschäftigte zum Thema Hautschutz.

Über TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit fast 150 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Jörg Meyer zu Altenschildesche
Stellvertretender Konzernsprecher
Telefon: +49 (221) 806-2255
Fax: +49 (221) 806-1567
E-Mail: joerg.meyer@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel