Das geht aus dem aktuellen SGB-II-Bericht vor, der heute (6. Juni) im Ausschuss für Soziales, Wohnungswesen und Gesundheit der Region Hannover vorgestellt wurde. „Seit sieben Jahren gab es 2018 erstmalig wieder einen so deutlichen Rückgang aller SGB-II-Leistungsbezieherinnen und -bezieher, die hohe Nachfrage an Arbeitskräften ist einer der Hauptgründe dafür. Das ist ein gutes Signal für die Menschen und für den Arbeitsmarkt“, so Dr. Andrea Hanke, Sozialdezernentin der Region und Vorsitzende der Trägerversammlung des Jobcenters Region Hannover.
Trotz des Positivtrends bleibt der Hilfebedarf in der Region Hannover im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende immer noch groß: Rund zwölf Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner unter 65 Jahren sind im SGB-II-Bezug und jedes fünfte Kind oder Jugendlicher – das entspricht rund 41.300 Kindern (21,3 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner unter 18 Jahren). Insgesamt sind rund zehn Prozent der Regionseinwohnerschaft als Teil einer Bedarfsgemeinschaft von dem SGB-II-Bezug betroffen. „Das Jobcenter Region Hannover hat derzeit 19, bald 20 Standorte in der Region, an denen es die Menschen rund um die Integration in den Arbeitsmarkt und Möglichkeiten der Hilfen und Maßnahmen berät. Besonders im Blick sind hierbei auch die Langzeitleistungsbezieherinnen und -bezieher“, berichtet Dr. Hanke. Rund 57.800 Menschen waren im Jahr 2018 im Langzeitleistungsbezug. Die Zahl ist hierbei nur langsam rückläufig. „Im Jahr 2019 wird die Einführung und Anwendung des neuen Instrumentes Teilhabe am Arbeitsmarkt für das Jobcenter Region Hannover prägend sein“, sagt Dr. Hanke. Diese neue Möglichkeit, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bis zu fünf Jahren zu fördern und damit langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf eine Beschäftigung zu geben, wird im Jobcenter Region Hannover mit zunächst geplanten rund 1.360 Stellen umgesetzt. Auch die Region Hannover, die regionsangehörigen Kommunen sowie die Konzerntöchter werden sich mit entsprechenden Stellen beteiligen.
Neben der Agentur für Arbeit ist die Region Hannover Trägerin der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Region Hannover. Die Region Hannover ist zuständig für die Bedarfe der Unterkunft wie Miete und Nebenkosten, für die Erstausstattungen für die Wohnung, für Bekleidung und bei Schwangerschaft und Geburt. Außerdem übernimmt sie die Bildungs- und Teilhabeleistungen im SGB II. Zusammen mit kommunalen Eingliederungsleistungen und dem kommunalen Finanzierungsanteil an den Verwaltungskosten lagen die Gesamtaufwendungen für die Region Hannover im Jahr 2018 bei rund 340 Millionen Euro.
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