„Die Schäden bitte nur vom sicheren Boden aus – und zwar nach dem Unwetter – mit dem Handyfoto oder der Kamera dokumentieren“, so der Rat des stellvertretenden Landesinnungsmeisters Kay Preissinger.
Alles andere sollte ausschließlich den Dach-Fachleuten überlassen werden. Dazu gehört auch bei Bedarf die Notabdeckung des beschädigten Dachbereichs. Die Kosten einer solchen Maßnahme werden von den Gebäudeversicherungen übernommen, denn sie dienen schließlich der Schadensbegrenzung.
„Eine Notabdeckung kann notwendig werden, wenn das Eindeckungsmaterial nicht sofort verfügbar ist“, erklärt Preissinger. Außerdem trägt eine Notabdeckung dazu bei, dass mehr Geschädigten in der gleichen Zeit geholfen werden kann.
„Nach heftigen lokalen Unwettern kann es zu Engpässen beim Abarbeiten der Notrufe kommen“, weiß auch der stellvertretende Landesinnungsmeister. Dennoch seien die Betriebe mit vollem Einsatz und unzähligen Überstunden bemüht, allen Geschädigten zu helfen. „Nur jeder an erster Stelle geht nicht“.
Vorsicht ist nach Angaben des Dach-Experten geboten, wenn nur wenige Tage nach einem Unwetter mobile Handwerkerkolonnen ihre Dienste an der Haustüre aufdrängen. Nicht selten werden dann überhöhte Preise berechnet, die von der Gebäudeversicherung nicht übernommen werden.
Preissingers Tipp für die Zukunft: Die regelmäßige Dachwartung im Rahmen eines entsprechenden Wartungsvertrags stellt sicher, dass der beauftragte Dachdecker auch schnellstmöglich beim Kunden ist. Foto 00542.jpg (honorarfrei): HF.Redaktion
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