• Mietwagen bereits von zu Hause aus buchen
  • Vollkaskoschutz: Kleiner Aufpreis minimiert Kostenrisiko
  • Zustand des Mietwagens bei Abholung und Rückgabe dokumentieren

In den Sommerferien suchen viele Urlauber Erholung im Ausland und verreisen mit dem Flugzeug. Um am Reiseziel mobil zu bleiben, ist ein Mietwagen oft erste Wahl um leicht und bequem Land und Leute kennenzulernen. Allerdings gibt es bei der Anmietung eines Mietwagens ein paar Punkte zu beachten, damit im Falle eines Falles keine bösen Überraschungen drohen. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) gibt ein paar wertvolle Tipps für eine problemlose Buchung.

Mietwagen von zu Hause aus buchen

Wer die Verfügbarkeit des gewünschten Modells in der Hauptsaison am Urlaubsort sicherstellen möchte, sollte sich frühzeitig um die Mietwagenbuchung kümmern und das gewünschte Fahrzeug bereits vor Reiseantritt von zu Hause aus buchen. Das lässt sich ganz bequem per Internet-Recherche von Zuhause aus machen. Der AvD rät dazu, über Anfragen bei verschiedenen Mietwagen-Portalen die Modelle und Konditionen zu vergleichen. Zudem vermitteln fast alle Portale Angebote verschiedener Anbieter am Urlaubsort. Wer vom heimischen Sofa aus auf einer Anbieterseite in deutscher Sprache bucht, schließt den Mietvertrag in jedem Fall nach deutschem Recht, was im Fall von rechtlichen Streitigkeiten durchaus von Vorteil für den Kunden ist. Wer erst am Urlaubsort bucht, schließt den Mietvertrag zu den Bedingungen des jeweils örtlichen (ausländischen) Rechts. Das ist jedoch nur bei guten Kenntnissen der Landessprache und genauer Lektüre der Vertragsunterlagen vor der Unterschrift unter dem Mietvertrag ratsam.

Bei der Auswahl des Wunschmodells sollten sich die Urlauber indes von ihrem tatsächlichen Bedarf leiten lassen. Wer alleine oder zu zweit reist, braucht in der Regel keinen Minivan. Auch sollten Urlauber bereits vor der Abreise bedenken, dass Zubehör, wie etwa Navigationsgerät oder Kindersitze zumeist kostenpflichtig ist. Mitunter schlägt sich ebenso auf der Rechnung nieder, wenn ein zweiter Fahrers für den Mietwagen eingetragen werden soll. Auf Kilometerbegrenzungen sollte sich nur einlassen, wer die zu fahrende Streckenlänge genau abschätzen kann. Denn wer mehr fährt als vereinbart, wird über die Zusatzkilometer zumeist überproportional zur Kasse gebeten. Also besser einen Tarif wählen, das alle Kilometer beinhaltet.

Vollkaskoschutz auf jeden Fall empfehlenswert

Dem Versicherungsschutz ist bei Mietwagen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Über die Haftpflicht hinausgehende Versicherungsleistungen sind in der Regel zusätzlich buchbar und nicht automatisch im Grundpreis enthalten. Denn sie erhöhen den Buchungspreis und lassen das Angebot dadurch im Vergleich zu den Mitanbietern weniger attraktiv erscheinen. Der Mieter kann Diebstahl- und Vollkaskoschutz in verschiedenen Varianten und Modulen zu wählen – und das sollten Urlauber auch auf jeden Fall tun.

Denn „Liability Insurance“, also die Mietwagen-Haftpflichtversicherung, deckt bei einem vom Fahrer verursachten Unfall nur die Kosten für Autos, Gegenstände und Personen ab, die sich NICHT im Auto befinden. Hier sollte der Mietwagen-Kunde bereits bei Vertragsschluss auf ausreichend hohe Deckungssummen achten und – wenn angeboten – eine unbegrenzte Deckung wählen. In Ländern außerhalb Europas ist wegen zu geringer Deckung unbedingt der Abschluss einer „Traveller“- oder „Mallorca“-Police zur Schließung derartiger Deckungslücken ratsam. Das gilt auch für die Gefahr von unter- oder nicht versicherten Unfallverursachern in solchen Weltregionen. AvD-Mitglieder können solche Zusatzversicherungen ganz einfach über die Service-Hotline 069 6606 300 ihres Automobilclubs abschließen.

Der AvD rät bei der Anmietung eines Autos im Ausland dazu, den Versicherungsschutz durch die zusätzlich angebotenen Kaskoversicherungen zu optimieren. Denn auch ohne Unfall, kann sich das spätestens bei der Fahrzeugrückgabe auszahlen. Ist nämlich kein Dritter für Schäden haftbar zu machen, nimmt der Vermieter den Mieter in Regress. Die Bezeichnungen LDW or CDW bedeuten in englischer Sprache „Loss or Collision Damage Waiver““, also Vollkaskoversicherung. Die ebenfalls sinnvolle Diebstahlversicherung wird auf Englisch. TI or TP „Theft Insurance“ oder “Theft Protection”, genannt, die den Diebstahl des Mietwagens abdeckt.

Selbstbehalte prüfen

Selbstbehalte, meist zwischen 300 bis 1.000 Euro, senken zwar die Mietkosten, werden aber bei Beschädigungen dem Fahrzeugmieter in Rechnung gestellt. Ein umfassender Vollkaskoschutz ohne Selbstbeteiligung („zero excess“), erhöht die Mietrechnung hingegen nur um einen vergleichsweise kleinen Betrag.

Eingehend im Vertrag nachschauen sollten Urlauber auch, ob beschädigte Reifen, defekte Scheiben oder Beschädigungen am Fahrzeug-Unterboden von den Zusatzversicherungen abgedeckt werden. Eine entsprechende Absicherung schließen viele Autovermieter in ihren Vertragswerken aus. Das gilt auch für das Fahren abseits befestigter Wege, für den der Mieter in der Regel selbst haftet.

Zustand des Mietwagens bei Abholung und Rückgabe dokumentieren

Damit das Mietfahrzeug vor Ort auch rechtzeitig während der Öffnungszeiten abgeholt und rückgeben werden kann, sollten Urlauber bereits bei der Mietwagen-Reservierung die eigenen Ankunfts- und Abflugzeiten im Blick haben und ausreichend Zeit für Mietabwicklung einplanen. Achtung: Bei einer Anmietung an Flughäfen und Bahnhöfen oder außerhalb der regulären Öffnungszeiten fallen in vielen Fällen Zusatzgebühren an.

Zu den vom Mieter vorzulegenden Dokumenten gehören der sog. Voucher, der gültige Führerschein sowie eine gültige Kreditkarte. Bei der Übernahme des Mietwagens ist es ratsam den Fahrzeugzustand innen wie außen gründlich zu überprüfen und eventuelle Kratzer, Dellen oder sonstige Beschädigungen zusammen mit einem Stationsmitarbeiter zu protokollieren. Für einen Vorher-Nachher-Vergleich ist es sinnvoll auch Fotos mit dem Handy machen. So können sie vermeiden, dass sie für Schäden zur Kasse gebeten werden, die sie gar nicht verursacht haben. Schließlich nutzt der Vermieter die vorzulegende Kreditkarte auch bei kleinen Kratzern oder Dellen oder zur Sicherung eines eventuellen Selbstbehaltes bei Kaskoschäden. Schauen sie bevor es los geht auch nach, ob Warndreieck, Verbandskasten und Warnwesten an Bord sind. Der Fahrer muss sie bei Kontrollen vorweisen können und kann von der Polizei belangt werden, wenn diese fehlen.

Erhöhte Vorsicht gilt, wenn der Automieter vor Ort Schriftstücke unterschreiben soll, die nicht in seiner Muttersprache verfasst sind. Es kann vorkommen, dass damit ein neuer Vertrag zu anderen Konditionen nach dem Recht des Urlaubslandes abgeschlossen wird. Fordern Sie in jedem Fall ein Schriftstück in einer ihnen verständlichen Sprache ein und verweigern Sie im Zweifelsfall die Unterschrift. AvD-Mitglieder können in diesen Fällen über die AvD-Servicezentrale Hilfe anfordern.

Ebenfalls empfiehlt es sich, das Fahrzeug auch wieder während der Öffnungszeiten der Mietstation zurückzugeben. Bei Übernahme und Rückgabe auf Fertigung eines Protokolls bestehen, was auch von einem Mitarbeiter des Vermieters unterschrieben werden sollte. Ist das nicht der möglich, rät der AvD auf jeden Fall den Zustand des Fahrzeugs beim Abstellen des Fahrzeugs auf dem Gelände des Vermieters rundum mit Fotos zu dokumentieren.

AvD Tipp: Mietwagen immer mit vollem Tank zurückgeben. Bei bis zu drei Euro pro Liter, die der Vermieter für das Betanken in Rechnung stellt, zahlt sich das eigenhändige Betanken des Mietwagens aus.

Was tun beim Unfall?

Im Schadenfall, also Unfall oder Diebstahl des Wagens, sofort den Vermieter informieren und immer die Polizei einschalten. Vor Ort alle Daten im Unfallprotokoll (Vermieter legen dieses meist ins Handschuhfach) festhalten. Den Polizeibericht in Kopie geben lassen. Vor Ort mit dem Smartphone die Unfallsituation dokumentieren. AvD-Mitglieder können bei rund um die Uhr besetzte AvD-Notrufzentrale unter 0049 69 6606 600 nach Erledigung der Formalitäten vor Ort zusätzliche Unterstützung erfragen.

AvD – Die Mobilitätsexperten seit 120 Jahren

Als traditionsreichste automobile Vereinigung in Deutschland bündelt und vertritt der AvD seit 1899 die Interessen der Autofahrer. Mit seiner breiten Palette an Services wie der weltweiten Pannenhilfe, einschließlich einer eigenen Notrufzentrale im Haus, weltweitem Auto- und Reiseschutz, Fahrertrainings und attraktiven Events unterstützt der AvD die Mobilität seiner Mitglieder und fördert die allgemeine Verkehrssicherheit. Das Gründungsmitglied des Automobilweltverbandes FIA betreut seine rund 1,4 Millionen Mitglieder und Kunden ebenso persönlich wie individuell in allen Bereichen der Mobilität und steht für Leidenschaft rund ums Auto.

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