Automatische Einparkhilfen können sich für Autofahrer als große Unterstützung erweisen. Ist eine Parklücke gefunden, reicht ein Knopfdruck, damit die Elektronik des Fahrzeugs das Rangieren übernimmt. Der Fahrer ist so lediglich für das Gas geben und Bremsen zuständig – zumindest aus technischer Sicht. Faktisch aber bleiben die Fahrer auch bei diesen teilautomatisierten Prozessen für den gesamten Parkvorgang in vollem Umfang verantwortlich. Kommt es beim automatischen Einparken zu einem Schaden, trägt der Fahrer die volle Haftung. „Ich bin unschuldig, das Auto ist gefahren – diese Argumentation hat nach aktueller Rechtslage keinerlei Gültigkeit. Die automatische Einparkhilfe ist genau wie Kameras und andere Sensoren lediglich ein Assistenzsystem, welches den Fahrer unterstützt, aber nicht ersetzt“, sagt Thorsten Rechtien, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland.

Erst warten, dann Polizei informieren

Ob mit Assistenzsystemen oder ohne – kommt es beim Einparken zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug, ist dies ein meldepflichtiger Verkehrsunfall. Das gilt selbst dann, wenn auf den ersten Blick keinerlei Beschädigungen festzustellen sind. Wer sich ohne zu handeln vom Unfallort entfernt, begeht Fahrerflucht. Einen selbstgeschriebenen Hinweiszettel am betroffenen Fahrzeug zu hinterlassen ist gut gemeint, aber alles andere als rechtssicher. Der Gesetzgeber schreibt in solchen Fällen eine angemessene Wartezeit vor, wobei der Richtwert bei Sachschäden mit zirka 30 Minuten bemessen ist. Sollte der Sachverhalt in dieser Zeit nicht geklärt sein, ist eine Meldung bei der Polizei dringend zu empfehlen.

Fotos zum Selbstschutz

„Der Unfall sollte bei der nächstgelegenen Dienstelle – nicht unter dem Notruf 110 – telefonisch gemeldet werden. Den Sachverhalt schildern sowie Kennzeichen, Modell und Farbe des betroffenen Fahrzeugs nennen. Dann ist man auf der sicheren Seite kann sich vom Unfallort entfernen“, rät Rechtien. Außerdem empfiehlt der Experte, möglichst aussagekräftige Fotos vom Unfallort und den versursachten Schäden anzufertigen, um sich vor möglichen überzogenen Schadenersatzforderungen abzusichern.

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