Erst warten, dann Polizei informieren
Ob mit Assistenzsystemen oder ohne – kommt es beim Einparken zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug, ist dies ein meldepflichtiger Verkehrsunfall. Das gilt selbst dann, wenn auf den ersten Blick keinerlei Beschädigungen festzustellen sind. Wer sich ohne zu handeln vom Unfallort entfernt, begeht Fahrerflucht. Einen selbstgeschriebenen Hinweiszettel am betroffenen Fahrzeug zu hinterlassen ist gut gemeint, aber alles andere als rechtssicher. Der Gesetzgeber schreibt in solchen Fällen eine angemessene Wartezeit vor, wobei der Richtwert bei Sachschäden mit zirka 30 Minuten bemessen ist. Sollte der Sachverhalt in dieser Zeit nicht geklärt sein, ist eine Meldung bei der Polizei dringend zu empfehlen.
Fotos zum Selbstschutz
„Der Unfall sollte bei der nächstgelegenen Dienstelle – nicht unter dem Notruf 110 – telefonisch gemeldet werden. Den Sachverhalt schildern sowie Kennzeichen, Modell und Farbe des betroffenen Fahrzeugs nennen. Dann ist man auf der sicheren Seite kann sich vom Unfallort entfernen“, rät Rechtien. Außerdem empfiehlt der Experte, möglichst aussagekräftige Fotos vom Unfallort und den versursachten Schäden anzufertigen, um sich vor möglichen überzogenen Schadenersatzforderungen abzusichern.
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