Zuvor hatte Helbig in einer Hochschulöffentlichen Fragestunde unter dem Titel „Charakter bewahren – Weichen stellen“ zu ihren Vorstellungen von einer zweiten Präsidentschaft Rede und Antwort gestanden.
Nach dem Hochschulgesetz § 23, Absatz 5 kann eine zweite Amtsperiode der Amtsinhaberin, des Amtsinhabers ohne eine öffentliche Ausschreibung erfolgen, „… wenn die amtierende Präsidentin oder der amtierende Präsident sich 15 Monate vor Ablauf der Amtszeit bereit erklärt, das Amt für eine weitere Amtsperiode zu übernehmen, und der Senat die Präsidentin oder den Präsidenten mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder bestätigt.“ Die Bereitschaft zur erneuten Präsidentschaft hatte Helbig in einer der vorausgegangenen Senatssitzungen erklärt.
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