Die DIN 18232-2 schreibt vor, dass „NRA mit ihren Betätigungs- und Steuerungselementen, Öffnungsaggregaten, Energiezuleitungen und ihrem Zubehör mindestens einmal im Jahr fachgerecht auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden müssen.“ Die Teilnehmer von UDS werden in der zweitägigen Schulung mit dem Aufbau, der Funktion, der Wirkung und Instandhaltung gängiger RWA-Systeme vertraut gemacht und von erfahrenen Referenten in technischen, praktischen und rechtlichen Belangen geschult. Für ihre praktische Arbeit an Rauchabzugsanlagen erhalten sie Arbeitshilfen und ausgereifte Checklisten an die Hand.
Für die Pflicht zur Instandhaltung gibt es diverse Vorschriften und Normen, weiß Jörg Müller von der UDS Beratung. Die Fachkraft für Rauch-Wärme-Abzugsanlagen ist nach der Schulung mit den unterschiedlichen technischen Gegebenheiten jeder RWA-Anlage bestens vertraut. So werden die Unterschiede zwischen Rauchabzug und Wärmeabzug sowie den jeweils eingesetzten Geräten vermittelt. Die Teilnehmer lernen die verschiedenen Möglichkeiten zur Aufzugsschachtentrauchung, Treppenhausentrauchung sowie für rauchfreie Flucht- und Rettungswege, elektrische, pneumatische und hydraulische RWA-Anlagen, Rauchschutzdruckanlagen RDA, maschinelle Rauchabzugsanlagen MRA und vieles mehr kennen.
Die nächste Schulung zur Fachkraft für Rauch-Wärme-Abzugsanlagen und Entrauchungsanlagen RWA + NRA findet vom 8. bis zum 9. Oktober 2019 in Fulda statt.
Weitere Informationen unter https://www.uds-beratung.de/rwa-fachkraft-sachkunde-rauch-waerme-abzugsanlagen/
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