Ob Musikunterricht, neue Fußballschuhe oder Nachhilfe – außerplanmäßige Ausgaben gibt es bei Kindern jede Menge. Doch wer zahlt im Falle einer Trennung der Eltern für diesen Mehrbedarf? Nach Angaben der ARAG Experten werden die Kosten auf beide Elternteile aufgeteilt. Und zwar im Verhältnis zum Verdienst beider Eltern. Bei der Berechnung des jeweiligen Anteils wird zunächst die Hälfte des Kindergeldes vom monatlichen Verdienst beider Elternteile abgezogen. Dabei wird nur das Einkommen berücksichtigt, das über dem Selbstbehalt liegt. Für die Grundbedürfnisse des Kindes, wie etwa Unterkunft, Lebensmittel oder auch langfristig planbare Ausgaben wie beispielsweise Klassenfahrten, ist der Elternteil zuständig, bei dem das Kind nach der Trennung lebt. An diesen Kosten beteiligt sich der andere Elternteil durch den Kindesunterhalt. Die Höhe des zu zahlenden Unterhalts hängt vom Alter des Kindes und der Höhe des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen ab.

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