Erfolglos war die Klage einer Konzertbesucherin, die während eines Konzerts in einer Gaststätte durch einen umgefallenen Lautsprecher verletzt wurde. Sie konnte die Ursache, die den Lautsprecher zum Sturz gebracht hatte, nicht beweisen und scheiterte deshalb mit Ansprüchen gegen die Band wie auch gegen den Gastwirt. ARAG Experten verweisen auf das Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 28.02.2019 (Az.: 8 U 45/18).
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