Um diese Frage zu beantworten, weisen die ARAG Experten auf das Hausrecht hin, das dem Hotelbetreiber zusteht. Und danach darf er Besuch auf dem Hotelzimmer verbieten. Doch in der Regel haben Hotels nichts gegen Besuch, wenn er sich denn an der Rezeption anmeldet. Eine Übernachtung des Besuchs ist nach Angaben der ARAG Experten jedoch nicht ohne Weiteres erlaubt. In dem Fall kann das Hotel einen Aufschlag oder sogar die Differenz zum Doppelzimmerpreis verlangen.
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