Drei Viertel aller Berufstätigen leiden nach Angaben der DAK-Krankenkasse unter Rückenschmerzen. Dauersitzen und Bewegungsmangel belasten das Kreuz enorm. „Die Beratung zur ergonomischen Gestaltung des Büroarbeitsplatzes gehört genauso zur betriebsärztlichen Betreuung wie die Empfehlung zu Bewegung im Arbeitsalltag“, sagt Arbeitsmedizinerin Dr. Wiete Schramm zum Tag der Rückengesundheit am 15. März. Die Expertin von TÜV Rheinland berät zahlreiche Unternehmen und Organisationen in Gesundheitsfragen. Den rund 21 Millionen Deutschen, die ihren Arbeitstag im Büro verbringen, helfen ergonomisch gestaltete Schreibtische und Stühle, Gesundheitsrisiken entgegenzuwirken. „Dynamisches Sitzen ist eine gute Präventionsmaßnahme. Gleiches gilt für einen Wechsel zwischen Stehen und Sitzen, beispielsweise durch höhenverstellbare Schreibtische, die mit einem Handgriff zum Stehtisch umfunktioniert werden können“, erklärt Schramm.

Stundenlanges, starres Sitzen vermeiden

Büroangestellte, die im Laufe eines achtstündigen Bürotages häufig aufstehen, verhalten sich gesünder als diejenigen, die nur sitzen. „Mein Tipp: Möglichst viel Bewegung in den Arbeitstag einbauen. Treppensteigen statt Aufzug fahren, ein Spaziergang in der Mittagspause, das persönliche Gespräch mit dem Kollegen suchen statt anzurufen und kleine Bewegungsübungen am Schreibtisch“, rät Schramm. Eine ausschließliche Nutzung von Laptops ist ergonomisch betrachtet nicht ideal. Längeres Arbeiten mit dem Notebook erfordert eine Zusatztastatur sowie Maus und Monitor.

Richtiges Licht schützt die Augen

Auch die Beleuchtung ist Teil der Büroergonomie. Schlechte Beleuchtung kann zu visuellen Überbeanspruchungen führen, die sich durch Kopfschmerzen, tränende und brennende Augen, Flimmern vor den Augen oder auch Schlafstörungen bemerkbar machen. Direktblendung durch Tageslicht oder Leuchten sowie Reflexblendung durch Spiegelungen auf glänzenden Flächen sollten so weit wie möglich vermieden werden. Bestandteil der betriebsärztlichen Betreuung ist auch die arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber dem Beschäftigten schriftlich anbieten muss. Diese beinhaltet nicht nur eine sorgfältige Prüfung der Augen und des Sehvermögens, sondern gibt Beschäftigten auch die Gelegenheit einer Beratung zu Ergonomie und Bewegungsverhalten. Ziel ist es, gesundheitliche Probleme zu verhindern, vorhandene Beschwerden zu lindern oder einer Verschlimmerung vorzubeugen.

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