Mieter können vom Vermieter allein unter Berufung auf ihr hohes Lebensalter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Dies hat laut ARAG das Landgericht Berlin entschieden. Damit war eine Räumungsklage, die eine Vermieterin nach einer Eigenbedarfskündigung gegen ihre 87- beziehungsweise 84-jährigen Mieter erhoben hatte, auch in zweiter Instanz erfolglos (Urteil vom 12.02.2019, Az.: 67 S 345/18).
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