Bereits heute herrsche in vielen Regionen Deutschlands ein gravierender Ärztemangel, machten die Delegierten deutlich. Neben dem dringend notwendigen Ausbau von inländischen Studienplätzen an Universitätskliniken sei eine gelingende Arbeitsmarktintegration von Ärztinnen und Ärzten mit Qualifikationen aus anderen EU-Mitgliedsländern und auch aus Drittstaaten eine wichtige Maßnahme, um die Patientenversorgung auch im Hinblick auf die demographische Entwicklung sicherzustellen. „Entscheidend ist ein klar strukturiertes und transparentes System zur Gleichwertigkeitsprüfung einer in Drittstaaten erworbenen ärztlichen Qualifikation“, erklärte das hessische Ärzteparlament.
Abschließend wiesen die Delegierten in der Resolution daraufhin, dass die detaillierte Kenntnisstandprüfung durch die Landesärztekammern, die der Überprüfung der ärztlichen Kenntnisse analog des dritten Staatsexamens entsprechen soll, ein nachgewiesenes C1 Niveau der medizinischen Fachsprache sowie ausreichende allgemeinsprachliche Deutschkenntnisse (B2) voraussetzt.
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