Die Uhr tickt. Am 30. April endet die Bewerbungsfrist für den „Deut­schen Be­triebsräte-Preis 2019“. Die bundesweit vielbeachtete Auszeichnung würdigt die Arbeit enga­gierter Betriebsräte und schafft Aufmerksamkeit für alle, die betriebliche Mitbe­stimmung täg­lich leben.

Der „Deutsche Betriebsräte-Preis“ ist eine Initiative der Zeitschrift „Arbeitsrecht im Be­trieb“ und wird seit 2009 verliehen. Schirmher­r ist Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales.

Gesucht und prämiert werden Projekte aus dem Zeitraum 2017 bis 2019, die zur Verbesse­rung von Arbeitsbedin­gungen, zum Erhalt oder zur Schaf­fung von Arbeitsplätzen sowie zur Be­wältigung von Krisen im Betrieb führen oder geführt haben.

Teilnehmen können einzelne Betriebsratsmitglieder, komplette Gremien, Gesamt- und Kon­zernbetriebs­räte, Interessenvertreter auf europäischer Ebene aber auch Mitarbeitervertre­tungen und be­triebsübergreifende Betriebsrats-Kooperationen. Zudem haben Jugend- und Auszubilden­den- und Schwerbehindertenvertretungen die Möglichkeit, sich über ihren jewei­ligen Be­triebsrat zu bewerben.

Die Auszeichnung wird je einmal in den Katego­rien Gold, Silber und Bronze verliehen. Au­ßerdem vergibt die Jury Sonderpreise. Im Rahmen des „Deutschen Betriebs­räte-Tags“ am 7. November 2019 in Bonn erfolgt die offizielle Ehrung.

Für die Teilnahme am „Deutschen Betriebsräte-Preis 2019“ genügt eine Online-Bewerbung mit den wesentlichen Informationen zum Inhalt des konkreten Projektes. Bewerbungsschluss ist am 30. April 2019. Es gilt das Datum des Poststempels bzw. der Online-Einreichung.

Alle Informationen und Bewerbung direkt unter www.dbrp.de

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