Käufer eines Fahrzeuges der Abgasnorm Euro 5 von Mercedes Benz erhielten vor kurzem ein Schreiben. In dem Schreiben wird gebeten an einer freiwilligen Kundendienstmaßnahme teilzunehmen, um ein Softwareupdate auf das Fahrzeug aufspielen zu lassen.

Geschädigte stellen sich die Frage, ob sie dieses Update aufspielen lassen müssen/sollen?

Experten der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH empfehlen das Softwareupdate nicht aufspielen zu lassen dieses Update kann dazu führen, dass sich die Werte des Fahrzeugs negativ verändern. Es wird auch in dem Schreiben mitgeteilt, dass das Software Update keinen relevanten Einfluss auf Werte wie Kraftstoffverbrauch, Motorleistung, Dauerhaltbarkeit, Geräuschemissionen und Drehmoment habe. Es stellt sich bereits die Frage, was die Daimler AG mit relevant meint. Offensichtlich will man mögliche Veränderungen an dem Fahrzeug nicht generell ausschließen und den Kunden zusichern, dass es keine Veränderungen gibt. Möglicherweise sind solche für den einzelnen Verbraucher relevant, jedoch nicht für die Daimler AG. In jedem Fall sollten die Geschädigten nicht das Risiko des Updates eingehen, sondern sich beraten lassen.

Erfolgreiche Klagen, Gerichte auf Seiten der Verbraucher

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal und hat bereits mehr als 10.000 Gerichtsverfahren eingeleitet und mehr als 1000 Urteile zugunsten der Verbraucher erstritten. Auch gegen die Daimler AG wurden bereits zahlreiche Klagen eingereicht. Das Landgericht Stuttgart hat erst kürzlich in 3 Verfahren Urteile gegen die Daimler AG erlassen. In allen 3 Verfahren ging es um Euro 5 Fahrzeuge, die noch nicht einmal einen Zwangsrückruf durch das KBA unterliegen. Das Landgericht Stuttgart geht davon aus, dass die Fahrzeuge durch ein Thermofenster manipuliert sind. Weiterhin nimmt das Landgericht Stuttgart an, dass eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorliegt und der Vorstand davon gewusst haben muss. Deshalb ist die Daimler AG zu Schadensersatz verurteilt worden. Sie muss den Kaufpreis des Fahrzeugs abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Auch das Landgericht Karlsruhe und Hanau haben die Daimler AG bereits zu Schadensersatz verurteilt. Im Abgasskandal hat sich auch der Bundesgerichtshof auf die Seiten der Geschädigten gestellt und in einem Beschluss mitgeteilt, dass ein manipuliertes Fahrzeug einem Sachmangel unterliegt. Verschiedene Oberlandesgerichte wie beispielsweise die Oberlandesgerichte Köln, Karlsruhe und Oldenburg stehen ebenfalls auf der Seite der Geschädigten.

Jetzt handeln und Klage einreichen

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH teilt mit: „Die Chancen für Geschädigte des Abgasskandals, Schadensersatz zu erhalten, sind außerordentlich gut. Verschiedene Gerichte stehen auf Seiten der Geschädigten. Gerade die Urteile aus Stuttgart zeigen deutlich, dass es sich lohnt zu klagen. Der Wertverlust bei den Fahrzeugen ist meist sehr viel höher als der Abzug der Nutzungsentschädigung. Geschädigten ist daher zu raten, eine Klage gegen die Daimler AG einzureichen.“

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.

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