Am 28.03.2019 ist Girls’Day! In Deutschland fand 2001 der erste Girls’Day statt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Initiative D21 starteten gemeinsam diese bundesweite Aktion. Der Girls’Day ist aber noch älter: Bereits seit 1993 besuchen Schülerinnen in den USA an diesem Tag den Arbeitsplatz ihrer Eltern oder Bekannten. Welchen Zweck der Girls’Day hat, was Mädchen an diesem Tag erleben und erfahren können und was Jungen an diesem Tag machen, erläutern ARAG Experten.

Warum ein Girls’Day?

Im Durchschnitt haben Mädchen die besseren Zeugnisnoten und die besseren Schulabschlüsse. Trotzdem wählen viele Mädchen aus nur zehn verschiedenen Ausbildungsberufen im dualen System. Darunter ist kein einziger naturwissenschaftlicher oder technischer Beruf. An den Universitäten sieht es kaum besser aus. In Studiengängen wie z. B. in Ingenieurswissenschaften oder Informatik sind Frauen deutlich unterrepräsentiert. Dabei fehlen den Betrieben gerade in diesen Berufen besonders viele Fachkräfte. Damit junge Frauen ihr gesamtes berufliches Potenzial entfalten können, erhalten Schülerinnen Einblick in Berufsfelder, die Mädchen im Prozess der Berufsorientierung nur selten in Betracht ziehen. In erster Linie bieten technische Unternehmen und Abteilungen sowie Hochschulen, Forschungszentren und ähnliche Einrichtungen am Girls’Day Veranstaltungen für Mädchen an. Anhand von praktischen Beispielen erleben die Teilnehmerinnen in Laboren, Büros und Werkstätten, wie interessant und spannend diese Arbeit sein kann.

Welche Angebote gibt es?

Der Girls‘ Day richtet sich an Mädchen ab Klasse 5. Auch Schülerinnen höherer Klassenstufen können Angebote besuchen, wenn dies von den Kultusministerien der Länder unterstützt wird. Interessierte Mädchen können sich über die Angebote auf dem Girls’Day-Radar einen ersten Überblick über Angebote in ihrer näheren Umgebung verschaffen.

Warum nur Mädchen?

Alle Angebote, die sich im bundesweiten Girls’Day-Radar befinden, sind ausschließlich für Mädchen gedacht. Aus gutem Grund: Mädchen „unter sich“ haben eine andere Herangehensweise an Technik und Naturwissenschaften. Ohne „männliche Konkurrenz“ haben sie weniger Berührungsängste und trauen sich mehr zu. In der Berufsorientierung in Bereichen, die üblicherweise keinen hohen Frauenanteil haben, hat sich diese Veranstaltungsform bewährt.

Müssen Jungen Däumchen drehen?

Natürlich nicht! Für Jungen findet am gleichen Tag der Boys’Day statt. Bundesweit laden Einrichtungen, Organisationen, Schulen und Hochschulen sowie Unternehmen Schüler ab der 5. Klasse ein. Sie lernen an diesem Tag Dienstleistungsberufe z. B. in den Bereichen Erziehung, Soziales, Gesundheit und Pflege kennen sowie weitere Berufsfelder, in denen bislang nur wenige Männer arbeiten. In fast allen Bundesländern können Jungen am Boys’Day auch an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen. Diese Angebote richten sich an Jungen, die sich für Berufe in der Justiz interessieren – z. B. als Justizfachwirt, Rechtspfleger oder Bewährungshelfer. Alle Angebote zum Boys’Day finden sich im Boys’Day-Radar.

Weitere interessante Informationen finden Sie unter
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.