Wenn es darum geht, an das Geld anderer Leute zu kommen, sind Gauner auch per Telefon oder Smartphone extrem einfallsreich. Immer wieder überraschen uns die Übeltäter mit neuen mehr oder weniger einfallsreichen, immer aber dreisten Maschen. Eine einfache, aber wirksame Methode sind Ping Calls. Was es damit auf sich hat, wissen die Rechtsexperten der ARAG.

Wenn das Smartphone einmal klingelt…

Es geht wirklich sehr schnell! Manchmal klingelt das Smartphone nur ein einziges Mal. Ärgerlich, so ein verpasster Anruf. Vielleicht war es etwas Wichtiges? Zum Glück kann man ja schnell zurückrufen! Und genau jetzt hat   die Falle schon zugeschnappt. Der absichtlich so kurze Anruf ist ein so genannter Ping Call, der nur dazu da ist, einen Rückruf zu provozieren. Dieser Rückruf geht dann in ein Land außerhalb der EU. Oft nach Serbien, Marokko oder Tunesien. In diesen Ländern handelt es sich zusätzlich um teurere Service-Nummern, die drei Euro pro Minute oder mehr kosten. Das Geld geht an die Betrüger. Wer angerufen wird, ist Zufall: Die Nummern werden von Computern willkürlich durchprobiert; die Betrüger könnten aber auch Daten-Sammlungen aus gehackten Webseiten durcharbeiten, die im Netz gehandelt werden.

Immer mehr Fälle in 2019

Allein im Januar 2019 sind bei der Bundesnetzagentur rund 14.000 Beschwerden eingegangen. Vor allem Teilnehmer aus Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Hamburg sind betroffen. Die Bundesnetzagentur hat daher angeordnet, dass in Mobilfunknetzen eine kostenlose Preisansage für insgesamt 56 internationale Vorwahlen geschaltet werden muss. So wird verhindert, dass Nutzer von Smartphones unbewusst ins teure Ausland telefonieren. So eine Preisansageverpflichtung gab es bereits in den vergangenen Jahren. Doch die ist am 31. Dezember 2018 ausgelaufen. Bis spätestens zum 1. März 2019 müssen alle Mobilfunknetzbetreiber und Mobilfunkanbieter die angeordnete Ansage nun wieder umsetzen. Bis dahin ist Vorsicht bei verpassten Anrufen geboten. Einen kleinen Vorteil haben iPhone-Nutzer: Apples Smartphone zeigt direkt an, woher der Anruf kommt. So können Verwechslungen zwischen der Vorwahl von Serbien (00381) mit der von Rostock (0381) oder Madagaskar (00261) und Koblenz (0261) nicht passieren.

So schützen Sie sich und Ihre Telefonrechnung

Wenn Sie keinen Anruf aus dem Ausland erwarten, sollten Sie – besonders bei kurzem oder einmaligem Klingeln – gar nicht zurückrufen. Sie können die Nummer des Anrufers aber auch bei einer Suchmaschine eingeben; dann wissen Sie sofort, woher der Anruf stammt. Es gibt laut ARAG Rechtsexperten aber auch Hilfe, wenn Sie schon in die Rückruf-Falle getappt sind:

Findet sich die Nummer, mit der Sie reingelegt wurden, auf dieser Liste der Bundesnetzagentur, dürfen die Kosten nicht mehr berechnet werden. Sie können Ihre Rechnung gegenüber Ihrem Anbieter um den entsprechenden Betrag kürzen, sollten sich dabei aber ausdrücklich auf die Bundesnetzagentur beziehen. Sind Sie auf eine neue Abzock-Nummer reingefallen? Dann melden Sie die Nummer bitte der Bundesnetzagentur über dieses Formular. Das bringt Ihnen Ihr Geld zwar nicht wieder, bewahrt aber andere Teilnehmer vor der gleichen Falle.

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