Längst ist das Abitur kein Garant mehr für eine sichere berufliche Zukunft. Auch wenn weiterhin z. B. Ingenieure in vielen Branchen gesucht werden – noch dringender werden all jene Fachkräfte gesucht, die das realisieren, was von Ingenieuren an Schreibtisch und PC geplant wurde.

Das Handwerk – und gerade das Dachdeckerhandwerk – kann hier mit sicheren Berufsperspektiven aufwarten. Fakt ist, dass es über 19 Mio. Gebäude zu Wohnzwecken in Deutschland gibt (Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder). Jedes dieser Gebäude hat ein Dach, das regelmäßig gewartet und absehbar auch saniert werden muss. Dazu kommen nach Expertenschätzungen ein Bedarf von 400.000 Wohnungen jährlich allein bis 2020 (Pestel-Institut 2015).

Bereits in der Ausbildung beginnen Dachdecker als Fachkräfte für die Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik damit, neuen Wohnraum zu schaffen und bestehenden Wohnraum energetisch zu optimieren. Dazu gehört übrigens auch das Abdichten von Fundamenten und die Bekleidung von Fassaden durch vorgehängte, hinterlüftete Systeme mit darunter liegender Wärmedämmung.

Angenommen, die angehenden Dachdecker beginnen ihre Ausbildung mit einem Mittleren Schulabschluss nach der 10. Klasse. Das sichert ihnen schon mal einen Berufspraxisvorsprung von drei Jahren gegenüber G9-Abiturienten. Dazu kommt der Vorsprung beim Einkommen. Denn die Ausbildungsvergütung für eine in der Regel dreijährige Berufsausbildung summiert sich in dieser Zeit auf rund 33.000 €.

Entscheiden sich im Vergleich dazu Abiturienten danach für ein neun Semester dauerndes Master-Studium, können ausgebildete Dachdecker in der gleichen Zeit nochmals rund 145.000 € verdienen (Basis: Tariflohn 2019).

Allein der Einkommensvorsprung liegt also in diesem Vergleich zu einem Masterstudiengang bei rund 180.000 € für Dachdecker. Hinzu kommen die in dieser Zeit bereits erworbenen Ansprüche zur Altersversorgung. Und nicht zu vergessen ist die Tatsache, dass ausgebildete Dachdecker mit bis dahin mehreren Jahren Berufserfahrung begehrte Fachkräfte am Arbeitsmarkt sind. Währenddessen begeben sich Studienabsolventen jetzt erst auf Jobsuche.

Übrigens: Wer als Dachdecker die Meisterschule erfolgreich absolviert hat, kann dann immer noch den Hörsaal von innen sehen. Denn der Große Befähigungsnachweis, also der Meisterbrief, ist die Eintrittskarte zu vielen Studiengängen.

Mehr Informationen zur Ausbildung im Dachdeckerhandwerk und den Zukunftsperspektiven gibt es auf dem Online-Portal www.DachdeckerDeinBeruf.de sowie bei den regionalen Dachdecker-Innungen und beim Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Hessen (www.hessendach.de).

Über Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Hessen

Der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Hessen vertritt als berufsständische Organisation die Dachdecker-Innungsbetriebe in den 18 angeschlossenen hessischen Dachdecker-Innungen. Sitz des Verbandes ist in Weilburg.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Hessen
Waldhäuser Weg 19
35181 Weilburg
Telefon: +49 (6471) 3793-65
Telefax: +49 (6471) 379330
http://www.hessendach.de

Ansprechpartner:
Harald Friedrich
HF.Redaktion Harald Friedrich
Telefon: +49 (8165) 939754
E-Mail: hf.redaktion@t-online.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.