Die Hilfsmittelbranche verlangt digitale Prozesse, das eRezept und vor allem: die digitale Abrechnung. Zuletzt forderte dies unüberhörbar auch der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in seinen jüngsten Stellungnahmen. Ein neidischer Blick wird geworfen auf die Apotheken, denen der Genuss des eRezeptes verordnet wurde, sowie auf die Ärzte, die ausweislich Angehörige eines Heilberufes sind und eine gleichnamige Chipkarte mit Ausweisfunktion nutzen dürfen. Dies wolle man alles auch, so die einhellige Meinung des Verbandes und vieler organisierter Branchenvertreter.

In der aktuell tobenden Forderungsdiskussion mit dem Gesetzgeber (und der Aussicht auf ein Schiedsgerichtverfahren) geht völlig unter, dass die Hilfsmittelbranche schon lange Vorreiter und Vorbild bei telematischen Prozessen im Gesundheitswesen ist. Seit 2008, als die Einführung des elektronischen Kostenvoranschlags und auch der elektronischen Genehmigung mit zunächst großem Widerstand der Leistungserbringer startete, hat die Branche mittlerweile eine nahezu vollständige digitale Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsprozesses erreicht. Die Anbieter haben sich untereinander auf „Quasi-Standards“ geeinigt, begleitet von den Krankenkassen und Leistungserbringern. Krankenkassen-, leistungserbringer- und anbieterübergreifende Interoperabilität ist seit Jahren Standard – und das ganz ohne gesetzliche Regulierung oder Vorgaben.

Und nun die digitale Abrechnung.

Auch hier haben Anbieter zusammen mit Leistungserbringern und Krankenkassen bereits Lösungen erarbeitet. Angefangen mit einem großen Systempartner und Abrechnungsdienstleister, der – basierend auf technischen Standards des TP5 der Jahre 1996 und 1997 – mit seinem Produkt DTAplus die digitale Übertragung von Bildern (statt Papier) als Grundlage für eine Digitalisierungsstrategie gewählt hat (was gegenüber dem aktuellen Verfahren des Papierverschickens einen großen Fortschritt darstellt), bis hin zu einem weiteren Dienstleister der Branche, der auf Basis von automatisiertem Antrags- und Genehmigungsdatenaustausch sowie innovativen mobilen Technologien den vollständigen Prozess digital abwickelt. Auch hier agieren alle Beteiligten und die Dienstleister im Rahmen der aktuellen strengen Gesetzgebung und ohne gesetzgeberische Vorgaben.

Vor diesem Hintergrund ist fraglich, ob der Ruf nach einem eRezept für die Hilfsmittelbrache und der Einführung von Chipkarten gerechtfertigt ist und welche Vorteile damit verbunden sind, denn digitale Technik und Anwendung sind bereits eingeführt und werden erfolgreich betrieben. Für den im Hilfsmittelbereich im Gegensatz zum Arzneimittelrezept deutlich komplexeren Prozess nützt die Vorlage aus dem Arzneimittelbereich herzlich wenig (sieht man mal von Selbstverständlichkeiten ab). Hier helfen nur intelligente Vernetzungslösungen der Systemparteien Krankenkassen, Ärzte und Leistungsgerbringer, die heute bereits verfügbar sind und kurz davorstehen, einsetzbar zu werden.

(Statement von Istok Kespret, Geschäftsführer HMM Deutschland GmbH)

Über die HMM Deutschland GmbH

Die HMM Deutschland GmbH ist Anbieterin innovativer Versorgungs- und Abrechnungslösungen im Gesundheitswesen. Über die von der HMM Deutschland betriebene Zentrale Healthcare-Plattform „ZHP.X3" sowie über die Leistungserbringer Online-Suite „LEOS" können über 40 Krankenkassen elektronische Versorgungen mit über 15.000 Leistungserbringern vornehmen: Vom Antrag über die Genehmigung und die Fallbearbeitung bis hin zur integrierten elektronischen Zahlung über das Abrechnungsverfahren „De-Pay".

Unter dem Motto „Best in eHealth“ hebt die HMM Deutschland Themen wie Standardisierung, Automatisierung und Vernetzung sowie die Integration in nachgelagerte IT-Systeme bei Krankenkassen und Leistungserbringern auf ein ganz neues Niveau. Versorgungen für über 25 Millionen Versicherte im Gesundheitswesen können schneller, qualitativer und kostengünstiger durchgeführt werden. Die Belange des Patienten stehen wieder verstärkt im Mittelpunkt.

Für die Versichertenversorgung sind „ZHP.X3", „LEOS" und „De-Pay" Deutschlands größte Plattform für das elektronische Versorgungsmanagement auf Basis des X3-Standards. Der von der HMM Deutschland GmbH entwickelte X3-Standard bildet die technische Grundlage für digitalen Datenaustausch im Gesundheitswesen.

Die Basis der Geschäftstätigkeit sind langjährige Erfahrungen und ein tiefes Verständnis der Fachanforderungen im Gesundheitswesen. Entsprechend bilden bei der HMM Deutschland Spezialisten aus den Bereichen der Krankenversicherung, der Leistungserbringer, aus IT und Beratung das fachliche Rückgrat unseres Unternehmens.

HMM Deutschland unterhält umfangreiche Partnerschaften zu Healthcare-IT-Anbietern sowie zu Fachverbänden. Dies stellt die reibungslose Zusammenarbeit und vollumfängliche Integration der Vernetzungslösungen bei den Marktpartnern sicher.

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