Heute wurde bekannt, dass sich Daimler und Bosch einem US-Rechtsstreit wegen angeblicher Manipulation von Abgaswerten an Dieselautos stellen müssen. Eine zunächst abgewiesene Sammelklage von Autobesitzern, wurde nun doch vom zuständigen Gericht in Newark (Bundesstaat New Jersey) zumindest in Teilen zugelassen.

Daimler wies die Vorwürfe erneut zurück und Bosch wollte sich nicht zum laufenden Gerichtsverfahren äußern. Bei den US-Klagen geht es um Stickoxid-Emissionen von Fahrzeugen mit BlueTec-Dieselmotoren. Daimler wird vorgeworfen Abgaswerte mit einer illegalen Abschalteinrichtung, ähnlich wie der VW-Konzern, manipuliert zu haben. Die bereits im Februar 2016 eingereichte Klage wurde zunächst vom Gericht für unzureichend befunden und abgewiesen. Die Kläger hatten vom Gericht die Möglichkeit eingeräumt bekommen, die Vorwürfe zu überarbeiten. Diese Überarbeitung hatte nun zum Erfolg geführt.

Auch wenn die Daimler AG die die Vorwürfe zurückweist, steigt der Druck auf den Konzern weiter. Mitte Januar hatte das Landgericht Stuttgart Daimler zu Schadensersatz in 3 Fällen verurteilt. Das Landgericht Stuttgart kam zu dem Ergebnis, dass eine illegale Abschalteinrichtung verwendet wurde. Besonders brisant an diesen Urteilen ist, dass ausgerechnet das Landgericht Stuttgart als „Heimatgericht“ der Daimler AG zu diesem Urteil kam. Die sogenannten Thermofenster wurden vom Landgericht Stuttgart als illegale Abschalteinrichtung gewertet.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll &Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , die bundesweit im Abgasskandal mehr als 10.000 Gerichtsverfahren führt, hat bereits mehrere hundert wegweisende Urteile erstritten und teilt mit:

„Mit diesen Urteilen bestätigte das Landgericht Stuttgart genau unsere Auffassung, dass Daimler eine illegale Abschalteinrichtung verwendet und jetzt ist der Weg frei für Schadensersatz gegenüber der Daimler AG. Geschädigte haben sehr gute Chancen, das Fahrzeug zurückgeben zu können und sollten diese nutzen.  Die Zulassung der Klage in den USA bestätigt uns in unserer Auffassung.“

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.

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