Wie wird die diesjährige Wintersportsaison? Zu viel Schnee kann genauso unangenehm sein wie zu wenig. Für betroffene Winterurlauber stellt sich dann die Frage: Ist ein grasgrüner Hang statt schneebedeckter Piste schon ein Reisemangel, der eine Reisepreiserstattung rechtfertigt? Ja, aber nur,  wenn für die Reise in das besagte Skigebiet gezielt mit Schneesicherheit geworben wurde. So entschieden auch die Richter des Amtsgerichts München (Az.: 161 C 10590/89). Wenn dagegen zu viel Schnee den Wintersport nur eingeschränkt möglich macht oder Schneemassen das Parken an Hotel oder Ferienwohnung verhindern, stellt das keinen Reisemangel dar, wie aus einem Urteil des Amtsgerichts Offenburg hervorgeht (Az.: 1 C 357/94). Zum Rumsitzen verurteilte Wintersportler haben aber laut Amtsgericht Herne dann eine Chance auf Rückerstattung der Kosten für eine Ferienwohnung, wenn nachweislich ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, wodurch der Nutzen der Reise als Ganzes in Frage gestellt wird, z. B. wenn die höchste Lawinenstufe (Stufe 5) angekündigt wurde. Sie können den Mietvertrag dann aus wichtigem Grund kündigen  (Az.: 2 C 175/99).

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