Die Verlängerung der Covenants an höheren Grenzen wird dem Konzern zusätzliche Flexibilität in einer Zeit bieten, in der der Konzern vom Eintritt in den Platinum Group Metals Sektor mehr operative Stabilität und kontinuierliche Wertschöpfung erwartet. Gemäß dem gestern veröffentlichten strategischen Update ist die Konzernliquidität liquide auch nach der vorzeitigen Begleichung eines Teils der langfristigen Verbindlichkeiten im Jahr 2018 und der nächsten größeren Schuldentilgung die erst Mitte 2022 ansteht.
Neal Froneman, CEO von Sibanye-Stillwater, kommentierte: "Die Verlängerung der bestehenden RCF-Covenant-Limits zu den gleichen Bedingungen wie bisher ist ein wichtiger Vertrauensbeweis unserer 13 kreditgebenden Banken in den fundamentalen Ausblick des Konzerns. Der durch die Erweiterung entstehende Spielraum bietet eine ausreichende finanzielle Flexibilität und sollte dem Markt zusätzliches Vertrauen geben."
* Der Konzern weist das bereinigte Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) nach der in den Kreditverträgen enthaltenen Formel zur Einhaltung der Schuldenbindungsformel aus. Das bereinigte EBITDA ist möglicherweise nicht mit ähnlich genannten Kennzahlen anderer Unternehmen vergleichbar. Das bereinigte EBITDA ist nach IFRS kein Maß für die Leistung und sollte zusätzlich zu und nicht als Ersatz für andere Kennzahlen der finanziellen Leistung und Liquidität betrachtet werden.
ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich "zukunftsgerichteter Aussagen" im Sinne von Abschnitt 27A des U.S. Securities Act von 1933 und der "Safe Harbor"-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Zukunftsgerichtete Aussagen können durch die Verwendung von Wörtern wie "Ziel", "wird", "würde", "würde", "erwarten", "kann", "unwahrscheinlich", "könnte" und anderen ähnlichen Ausdrücken identifiziert werden, die zukünftige Ereignisse oder Trends vorhersagen oder anzeigen oder die keine Aussagen über historische Ereignisse sind. Diese zukunftsgerichteten Aussagen, einschließlich unter anderem, die sich auf unsere zukünftigen Geschäftsaussichten, unsere Finanzlage, unsere Verschuldungssituation und unsere Fähigkeit, den Verschuldungsgrad zu reduzieren, unsere Pläne und Ziele des Managements für zukünftige Operationen, unsere Pläne zur Kapitalbeschaffung durch Streaming-Vereinbarungen oder Pipeline-Finanzierungen, unsere Fähigkeit, unsere Anleiheinstrumente (High Yield Bonds und Convertible Bonds) zu bedienen, beziehen, Unsere Fähigkeit, eine stabile Produktion im Rahmen des Blitz-Projekts zu erreichen, und der erwartete Nutzen und die Synergien unserer Akquisitionen sind notwendigerweise Schätzungen, die das beste Urteil unseres Top-Managements widerspiegeln und eine Reihe bekannter und unbekannter Risiken, Unsicherheiten und anderer Faktoren beinhalten, von denen viele schwer vorherzusagen sind und die sich im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle von Sibanye-Stillwater befinden, was dazu führen könnte, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Ergebnisse von Sibanye-Stillwater wesentlich von den historischen Ergebnissen oder von zukünftigen Ergebnissen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder impliziert werden. Daher sollten diese zukunftsgerichteten Aussagen vor dem Hintergrund verschiedener wichtiger Faktoren betrachtet werden, einschließlich derjenigen, die im am 2. April 2018 veröffentlichten integrierten Jahresbericht und Jahresfinanzbericht der Gruppe sowie im Jahresbericht der Gruppe auf Formular 20-F, der von Sibanye-Stillwater bei der Securities and Exchange Commission am 2. April 2018 eingereicht wurde (SEC File No. 001-35785). Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Zeitpunkt dieser Mitteilung. Sibanye-Stillwater übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu überarbeiten, um Ereignisse oder Umstände nach dem Datum dieser Mitteilung widerzuspiegeln oder das Eintreten unvorhergesehener Ereignisse zu reflektieren, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht vorgeschrieben.
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