Nach wie vor ist es ausländischen Unternehmen in China nicht gestattet, in bestimmte Industriezweige zu investieren, oder sie werden gezwungen, ein Joint Venture mit chinesischen Unternehmen einzugehen. So dürfen zum Beispiel Automobilhersteller in China aktuell nur mit einem chinesischen Partner vor Ort produzieren. „Das ist zwangsläufig mit der Weitergabe von Technologien an chinesische Unternehmen verbunden, die Firmen jedoch zumeist in Kauf nehmen. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist dies aber häufig eine große Hürde, wenn sie in ihrer Technologie Weltmarktführer sind“, sagt Richard Hoffmann, Rechtsanwalt bei Ecovis in Peking.

Die wachsende internationale Verflechtung sowie die Absicht Chinas, zur führenden Technologienation aufzusteigen, haben jedoch dazu geführt, dass zunehmend mehr Sektoren von Restriktionen ausgenommen werden. Im „Investment Catalogue“ von 2017 wurde bereits die Öffnung des Markts vorangetrieben, insbesondere im Hochtechnologie-Bereich. Diverse Hochtechnologie-Unternehmen profitieren dadurch von steuerlichen Erleichterungen. Dies gilt in besonderem Maße für Firmen, die im Bereich „Industrie 4.0“ relevant sind. So hat beispielsweise ein in München ansässiger Konzern in Chengdu eine eigene Digital Factory aufgebaut. Zudem geht China im Zuge des aktuellen Handelskonflikts mit den USA auf Deutschland zu. Dies zeigt sich in der Ankündigung Pekings den Joint-Venture-Zwang für Automobilhersteller abzuschaffen und Zölle zu senken.

Gewinne ins Heimatland schaffen

Ein nach wie vor großes Problem im China-Geschäft ist die Rückführung von Gewinnen. China verfügt hier über die weltweit strengsten Auflagen. Daher sind bereits bei der Gründung des Unternehmens Gestaltungsmodelle zu entwickeln, die es erlauben, Gewinne ins Heimatland zurückzuführen. „Eine Möglichkeit ist es, Dividenden nach einer jährlichen Bilanzprüfung direkt an die Muttergesellschaft zu transferieren“, sagt Hoffmann. Im Normalfall ist eine 25-prozentige Einkommensteuer vorgesehen. Für Unternehmen im Hochtechnologie-Sektor liegt diese bei 20 Prozent.

Eine weitere Möglichkeit ist, das Unternehmenseinkommen zu reduzieren. Zum Beispiel, indem man als Muttergesellschaft Gebühren und weitere Abgaben anrechnet. Derzeit sind keine Reformen oder Gesetzesänderungen bezüglich der Rückführung von Gewinnen geplant. Daher ist es auch in Zukunft wichtig, bei der Gründung einer Niederlassung in China über eine geeignete Strategie zu verfügen. „Die Auswahl der richtigen Methode, um Gewinne zurückzuführen, kann für ein ausländisches Unternehmen ausgesprochen kosteneffektiv sein. Dennoch sind vor dem Start des Betriebs in China viele Faktoren zu berücksichtigen. Dabei sollten stets die steuerlichen Implikationen für die Muttergesellschaft im Vordergrund stehen“, erklärt Hoffmann.

Rechts- und Umweltschutz

Ein weiterer Aspekt, der bei der Abwicklung von Geschäften in China eine Rolle spielt, ist die Tatsache, dass Rechtsschutz und Umweltschutz in China anders bewertet werden. Immer wieder klagen ausländische Firmen, dass ihnen der Zugang zu rechtlichem Beistand verwehrt wurde oder einheimische Wettbewerber den Vorzug bekommen. Dennoch hat sich im Rahmen der Antikorruptionskampagne das allgemeine Geschäftsklima geändert. Es wird verstärkt darauf geachtet, dass die Gesetze eingehalten werden. So dürfen beispielsweise Beamte nicht mehr an Banketten teilnehmen. In der chinesischen Gesellschaft wird das als Schritt in die richtige Richtung angesehen.

Auch die zunehmende Digitalisierung schafft mehr Transparenz. Administrative Strukturen, wie die neu eingeführte digitale Fapiao-Quittung und deren Kontrollen, sind digital abrufbar. Eine relativ neue Rolle spielt der Umweltschutz in China. Wachstum sowie Urbanisierung führen dazu, dass der Energiebedarf stetig steigt. Der Staatsrat hat im November 2015 den „Energy Development Strategy Action Plan (2014–2020)“ veröffentlicht. Unter anderem hat dieser zum Ziel, das Äquivalent von maximal 4,8 Milliarden Tonnen Kohle bis 2020 nicht zu überschreiten. Für mittelständische Unternehmen ergeben sich hier gewaltige Geschäftspotenziale. Besonders Investitionen in die Wasseraufbereitung, die Abfallbehandlung und die Recyclingindustrie sind gefragt. Auf der anderen Seite werden jedoch chinesische Staatsunternehmen bevorzugt. Das führt dazu, dass ausländische Unternehmen Marktanteile verlieren. „Wer in China investieren will, sollte den Markt gut verstehen. Entscheidend ist auch, das richtige Personal zu wählen und eine entsprechende Unternehmensatmosphäre zu kultivieren“, empfiehlt René Bernard, Senior Associate Business Development bei Ecovis in Peking. Dies hilft, Diskriminierung zu umgehen und den Geschäftserfolg in China zu sichern.

Richard Hoffmann, Rechtsanwalt bei Ecovis in Peking

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