Unter dem Vorwurf der „Terrorpropaganda“ ist die Menschenrechtlerin jetzt in der Türkei zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Fincanci hatte 2016 als eine von über 1000 Akademikerinnen und Akademikern die Friedenspetition "We will not be a party to this crime" unterschrieben. Dies war nun der Anlass für ihre Verurteilung.
Darüber hinaus beteiligte sich Fincanci an einer Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen durch das türkische Militär 2015 bis 2016 in der kurdischen Stadt Cizîr. Unter ihrer Leitung hatte eine Ärztedelegation der Menschenrechtsstiftung einen Bericht über die schweren Menschenrechtsverletzungen der türkischen Sicherheitskräfte in Cizîr verfasst.
Das Präsidium der Landesärztekammer Hessen reagiert betroffen auf das Urteil gegen eine Kollegin, die ihre Arbeit korrekt und unbestechlich durchgeführt hat. Ihr freies Wort mit der Behauptung zu unterdrücken, sie übe damit Terrorpropaganda, richte diejenigen, die ein solches Urteil sprechen, hatte Prof. Wolfgang Huber bereits in seiner Laudatio auf die Friedenspreisträgerin erklärt.
Das Urteil gegen die türkische
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