• BJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Vocke traf sich zu einem Dringlichkeitsgespräch mit Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, Schalldämpfer seien für Jäger nicht erforderlich
  • Bayern hat an der Gerichtsentscheidung erhebliche Zweifel
  • Staatsminister Herrmann sieht keinen Anlasse, Verwaltungspraxis in Bayern zu ändern

Eine Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichtes der Bundesrepublik Deutschland brachte viele Jäger in Bedrängnis. Denn am 28. 11. 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Schalldämpfer auf dem Jagdgewehr nicht erforderlich seien, weil es andere Gehörschutzmöglichkeiten für Jäger gäbe. Bisher konnten Jäger für Ihre Jagdwaffe einen Schalldämpfer bei der Waffenbehörde im Landratsamt beantragen, um ihre Ohren vor einem Schalltrauma zu schützen.

Prof. Dr. Jürgen Vocke, Präsident des Bayerischen Jagdverbandes (BJV), hat sich deshalb zu einem Dringlichkeitsgespräch mit Bayerns Innenminister Joachim Hermann getroffen, um Klarheit für die bayerischen Jäger zu schaffen.

Bayern hat an der Gerichtsentscheidung erhebliche Zweifel

Für das Bayerische Innenministerium bestehen an der Richtigkeit der Entscheidungsbegründung erhebliche Zweifel. Denn ein Gehörschutz am Ohr sei weder für alle Jäger noch für alle Jagdarten geeignet. Außerdem werde das Problem der Lärmbelastung für Treiber, Hundeführer, Hunde, Anwohner und Erholungsverkehr durch den Einsatz von Gehörschutz nicht gelöst.

In Bayern werden auch weiterhin Schalldämpfer genehmigt

Am effektivsten, so heißt es im bayerischen Innenministerium, können gesundheitsgefährdende Emissionen an der Lärmquelle reduziert werden, also wenn der Mündungsknall durch einen Schalldämpfer abgemildert wird. Angesicht dessen gibt das Urteil keinen Anlass, die derzeitige Verwaltungspraxis in Bayern zu ändern. Dies wurde vom bayerischen Innenministerium bereits allen Waffenbehörden  in Bayern mitgeteilt.

Dank an Innenminister Herrmann

BJV-Präsident Vocke dankte Staatsminister Herrmann für sein schnelles und konsequentes Handeln und seine Unterstützung. Jetzt wird die Haltung der Bayerischen Staatsregierung auch in Berlin in die Diskussion eingebracht werden, um für die Jäger eine verbindliche Rechtsgrundlage zu schaffen.

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