Noch mit grüner Prüfplakette mit der Zahl 18 auf dem Nummernschild unterwegs? Dann dringend unter www.tuev-sued.de zur Hauptuntersuchung anmelden. Denn sonst wird spätestens ab März ein Verwarnungsgeld fällig, ab Mai sogar ein Bußgeld – und es droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

Die grünen Prüfplaketten mit der Zahl 18 auf den hinteren Kennzeichen von Autos, Anhängern, Motorrädern und anderen Kraftfahrzeugen laufen spätestens zum Jahreswechsel ab. In welchem Monat genau, das erkennt man an der Zahl, die nach oben zeigt – zum Beispiel 12 für den Dezember. Zeigt die Plakette demnach beispielsweise auf Dezember 2018, droht dem Fahrer ab März 2019 ein Verwarnungsgeld von 15 Euro, wenn die Hauptuntersuchung bis dahin nicht abgeschlossen wurde. Ein Bußgeld von 25 Euro wird fällig, wenn man die Hauptuntersuchung mehr als vier Monate verschiebt. Nach acht Monaten schlägt der Verzug gar mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg zu Buche. Achtung: Fahrer, die 2019 noch mit grüner Plakette unterwegs sind, riskieren ihren Versicherungsschutz. Wer ohne gültige Plakette einen Unfall verursacht oder an einem Unfall beteiligt ist, muss womöglich für entstandene Schäden tief in die eigene Tasche greifen.

Übrigens: Der Termin für die nächste HU orientiert sich am Termin der tatsächlich durchgeführten HU. Laut TÜV SÜD-Experten ist das aber keine Einladung zum Zeitschinden. Denn wer mehr als zwei Monate überzieht, muss zur erweiterten Prüfung – und zahlt einen Aufschlag auf die Gebühr von 20 Prozent. Grund ist die dann vorgeschriebene vertiefte Prüfung. Außerdem muss wegen der fortgeschrittenen Zeit mit mehr Verschleiß und damit höheren Reparaturkosten gerechnet werden.

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 24.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuev-sued.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuvsud.com/de

Ansprechpartner:
Vincenzo Lucà
Unternehmenskommunikation MOBILITÄT
Telefon: +49 (89) 579116-67
Fax: +49 (89) 579122-69
E-Mail: vincenzo.luca@tuev-sued.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel