„Warum sind wir heute hier versammelt?“ Diese Frage richtete Stephanie Kötschau, die ehrenamtliche Kreisbeigeordnete und Beauftragte für Integration, Inklusion und Gleichstellung an die Interessierten, die sich zur Vernissage „Einführung des Frauenwahlrechts 1918/1919“ in der VHS Alsfeld eingefunden hatten.

Am Tag genau vor 100 Jahren hatte der Rat der Volksbeauftragten sein Regierungs-programm vorgestellt, in dem auch das Frauenwahlrecht enthalten war. Der 12. November 1918 gilt somit als die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland.

Dieses nahmen Stephanie Kötschau, die VHS Vogelsberg, das Familienbündnis und die WIR-Koordination zum Anlass, um auf dieses wichtige Ereignis aufmerksam zu machen. In der Ausstellung sind Wahlplakate der damaligen Zeit sowie bedeutende Frauen zu sehen.

Referentin Traudi Schlitt gab dem Publikum einen fundierten und ebenso lustigen Überblick zum Thema.

„Wir haben die Wahl. Gut so!“ Die erste Wahl, bei der Frauen wählen und sich wählen lassen konnten, war die Abstimmung zur verfassunggebenden Nationalversammlung vom 19. Januar 1919.

Über 80 Prozent der wahlberechtigten Frauen gaben damals ihre Stimme ab, 37 Frauen wurden in die Nationalversammlung gewählt. Die Sozialdemokratin Marie Juchacz war die erste Frau, die eine Rede in der Nationalversammlung hielt. Sie sagte damals, dass das Wahlrecht eine Selbstverständlichkeit darstelle, die den Frauen bisher zu Unrecht vorenthalten wurde, führte Traudi Schlitt aus.

„Dieses Recht wurde damals hart erkämpft und dafür sind wir den Frauen von damals heute noch dankbar“, so die Referentin.

Traudi Schlitt hatte zwei Bilder mitgebracht, die vom Zeitraum her durchaus eine Entwicklung hinsichtlich der Beteiligung von Frauen in der Politik dokumentieren könnten, es aber nicht tun. Die Reichsregierung 1919 (Kabinett Scheidemann) und das erste bundesdeutsche Heimatministerium unter Horst Seehofer von 2017. Dort sind unverändert Männer zu sehen.

Auch in anderen Bereichen ist die Gleichstellung von Frauen noch nicht gegeben, sei es in guten, gar exponierten Positionen, beim Verdienst, bei Familien-, Pflegearbeiten, um nur einige Beispiele zu nennen.

Frauen müssen sich weiter für sich einsetzen. Die Ausübung des aktiven Wahlrechts ist der erste Schritt, die Inanspruchnahme des passiven Wahlrechts ein weiterer, so Traudi Schlitt.

Das Wahlrecht als solches ist ein Baustein der Demokratie und in einer Demokratie zu leben – auch wenn sie nicht perfekt ist –  ist ein Glück, ein Zustand, für den viele Menschen heute noch kämpfen.

Für die musikalische Umrahmung sorgte Roland von Tenspolde, der romantische Stücke (Auf der Schaukel, Puppenwalzer, Die Neckerin und Am Springbrunnen) von Ernesto Köhler (*1849 in Modena, gest. 1907 in St. Petersburg) auf der Querflöte spielte.

Um das Ereignis „Einführung des Frauenwahlrechts“ gebührend zu feiern, bietet das Frauennetzwerk im Vogelsbergkreis in der Zeit vom 12. November.2018 bis 19.Januar 2019 insgesamt zehn Veranstaltungen im gesamten Kreisgebiet an.

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