● BfN-Präsidentin: „Austausch zwischen Behörden, Interessengruppen, Wissenschaft und Öffentlichkeit ist von besonderer Bedeutung“
● 2. Fachtagung zur Umsetzung der EU-Verordnung zu invasiven Arten in Bonn
Die Prävention und Früherkennung invasiver Arten sind zentrales Thema der 2. Fachtagung zur Umsetzung der EU-Verordnung zu invasiven Arten, die am 20. November im Bundesamt für Naturschutz in Bonn stattfindet. Im Umgang mit invasiven Arten ist die Vorsorge von großer Bedeutung, weil diese im Allgemeinen sehr viel effektiver, ökologisch verträglicher und zudem deutlich kostengünstiger ist als ein nachträgliches Handeln.
„Der fachliche Austausch zwischen verschiedenen Behörden, Interessengruppen, Wissenschaft und Öffentlichkeit ist beim Umgang mit invasiven Arten von sehr großer Bedeutung, denn die Herausforderungen können nur gemeinsam gelöst werden", betont BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel. „Um eine sachliche Grundlage für die Diskussion zu schaffen, ist es darüber hinaus wichtig, Informationen über die Früherkennung und das Management von invasiven Arten und die entsprechenden Regelungen in der EU-Verordnung bereit zu stellen.“ Die Tagung im BfN leistet dazu einen wertvollen Beitrag.
Etwa 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Behörden, aber auch aus Verbänden, der Wissenschaft sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger nehmen die Gelegenheit wahr, sich zu informieren und auszutauschen. Thematisiert werden unter anderem die ersten Erfolge der Umsetzung der EU-Verordnung. Europaweit wurden seit 2016 insgesamt 40 Früherkennungsfälle gemeldet, davon 10 aus Deutschland. Die europaweit am häufigsten registrierte Art war die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) mit insgesamt 12 Meldungen.
Es werden außerdem bestehende Systeme und neue Technologien erläutert, die Früherkennung und Management unterstützen könnten. Zu den neueren Vorgehensweisen zählt beispielsweise die Nutzung von modernen DNA-Sequenzierungsverfahren und von hoch aufgelösten Fernerkundungsdaten. Das bedeutet, dass beispielsweise multi- oder hyperspektrale Daten aus Satelliten-, Flugzeug- oder Drohnenüberfliegungen in Kombination mit Felddaten genutzt werden, um Vorkommen invasiver Pflanzen zu kartieren.
Im Themenschwerpunkt „Management invasiver Arten“ wird unter anderem ein vor kurzem abgeschlossenes Forschungsprojekt vorgestellt, das sich mit dem Umgang mit gebietsfremden Arten in Nationalparks befasst. Hier wurde zusammengetragen, welche Vorkommen invasiver Arten in den Nationalparks bekannt sind und es wurde erörtert, in welchen Fällen in den Kernzonen von Nationalparks ein Management weit verbreiteter invasiver Arten erfolgen sollte.
„Die Ausbreitung invasiver Arten ist sehr eng mit den globalen Handelsströmen und Transportwegen verknüpft“, erklärt BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel. „Deshalb ist ein grenz- und sektorenübergreifendes Vorgehen erforderlich“. Relevante Sektoren sind neben dem Naturschutz beispielsweise der Verkehr, die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie der Handel. „Die Verwendung gebietsfremder und potenziell invasiver Arten im Hobbybereich erfordert zudem eine starke Einbindung der Öffentlichkeit. Zukünftig ist aufgrund der generellen Entwicklungen – Anstieg des Tourismus und des globalen Handels – mit einem Anstieg der Zahl der eingebrachten neuen Arten zu rechnen“, so Prof. Jessel.
Während viele invasive Arten in der Vergangenheit bewusst eingeführt wurden, zum Beispiel als Zierpflanze oder zur Holzproduktion, haben andere Arten die Landesgrenzen unabsichtlich überschritten, indem sie beispielsweise als blinde Passagiere in Verkehrsmitteln mitgereist sind. Der Frage, auf welchen Pfaden solche Arten hauptsächlich nach Deutschland kommen, geht das BfN-Skript 490 erstmals systematisch nach. Es steht auf der BfN-Website zum Download bereit: https://www.bfn.de/…
Hintergrund
Am 1. Januar 2015 ist die „Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten“ in Kraft getreten. Sie gilt in den einzelnen Mitgliedsstaaten unmittelbar.
Nach der Verabschiedung im Verwaltungsausschuss am 4. Dezember 2015 und der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 14.07.2016 als Durchführungsverordnung der Kommission ist die erste Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste) mit 37 Tier- und Pflanzenarten am 03.08.2016 in Kraft getreten. Um gelistet werden zu können, muss eine gebietsfremde Art die von der EU festgelegten Kriterien erfüllen. So muss zum Beispiel nachgewiesen werden, dass eine Art nach wissenschaftlichen Erkenntnissen erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Biodiversität oder die damit verbundenen Ökosystemleistungen (wie z.B. die Trinkwasserqualität) hat. Zudem werden auch nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Wirtschaft in die Bewertung einbezogen. Die erste Ergänzung der EU-Unionsliste um zwölf Arten ist am 02.08.2017 in Kraft getreten. Von den derzeit insgesamt 49 Arten der Unionsliste gehören 23 zur Gruppe der Gefäßpflanzen und sieben zu den Wirbellosen Tierarten. Unter den 19 Wirbeltierarten befinden sich nun auch Nilgans, Bisam und Marderhund, dessen Listung jedoch erst ab 02.02.2019 gilt. Insgesamt kommen von den gelisteten 49 Arten mindestens 32 in Deutschland wild lebend vor.
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