Die UN-Menschenrechtscharta spricht jedem Menschen das Recht auf medizinische Behandlung und ärztliche Betreuung zu: Das hat die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen am 24. 11. 2018 in Bad Nauheim betont. Allerdings gebe es auch in Deutschland Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht an der medizinischen Regelversorgung teilhaben könnten und große Schwierigkeiten hätten, bei gesundheitlichen Problemen adäquat versorgt zu werden, kritisierten die Delegierten. Ihre Versorgung hänge vom freiwilligen humanitären Engagement einzelner Ärztinnen und Ärzte sowie von Organisationen, wie etwa Medinetz oder Malteser Migranten Medizin ab.

Um diese Lücke in der medizinischen Versorgung in Hessen zu schließen, forderten die Ärztevertreter eine bessere Versorgung von Menschen ohne Versicherung oder gültige Papiere. Die Delegiertenversammlung kündigte an, dass sich die Landesärztekammer mit der neuen hessischen Landesregierung in Verbindung setzen werde, um geeignete Maßnahmen zur Strukturierung und Finanzierung der Behandlung von Menschen ohne Papiere zu entwickeln. Als Vorbild könne dabei die Einrichtung eines „anonymen Krankenscheines“ dienen, der beispielsweise in Thüringen erfolgreich für die Versorgung der betroffenen, nicht von den bestehenden Sozialversicherungssystemen erfassten  Menschen eingeführt wurde.

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