Die Hausratversicherung will den Wasserschaden nicht zahlen? Die Rechnung von der Reparatur des Familienautos ist viel höher als der Kostenvoranschlag? Der Vermieter will Ihnen die Untervermietung eines Zimmers untersagen? Oft hilft eben nur der Gang zum Rechtsanwalt, wenn man sein Recht gegen den Widerstand anderer durchsetzen muss. Aber der kostet Geld und ein Gerichtsverfahren kann darüber hinaus auch noch sehr lange dauern. Laut ARAG Experten gibt es in vielen Fällen aber eine günstige und zeitsparende Methode: Die Einigung bei einer kostenlosen und unabhängigen Schlichtungsstelle. Diese prüft in der Regel den Antrag und erstellt innerhalb von 90 Tagen einen Vorschlag zur Einigung. Der Vorschlag ist zwar nicht bindend, aber meistens ist der Sachverhalt dann rechtlich soweit geklärt, dass sich ein Gerichtsverfahren erübrigt. Für viele Bereiche wie den Flug- , Bahn- oder Fernbusverkehr oder den Ärger mit Energieversorgern gibt es spezielle Schlichtungsstellen. Eine Liste mit allen Zuständigkeiten findet sich auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz. Um alle anderen Streitigkeiten kümmert sich die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle. Diese erreichen Sie für eine erste Kontaktaufnahme unter 07851/795 794 0.

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