Selbstverständlich sind Lehrkräfte zuallererst dazu verpflichtet, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und damit die Werte des Grundgesetzes und der Landesverfassung einzutreten. Zudem haben sie die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler im Geiste der Demokratie, Menschenwürde und Gleichberechtigung zu erziehen. Die dafür notwendige Überparteilichkeit ist nicht mit Wertneutralität zu verwechseln. Wenn ein amerikanischer Präsident pauschal über einzelne Bevölkerungsgruppen herzieht, die Unabhängigkeit von Richtern infrage stellt, Wahlergebnisse zu seinen Ungunsten nicht anerkennen will oder kritische Medien am liebsten verbieten würde, dann ist dies im Gemeinschaftskundeunterricht im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung selbstverständlich kritisch zu beleuchten. Dasselbe gilt auch für politische Parteien, die Antisemiten in ihren Reihen dulden, erkennbare personelle Überlappungen in die rechtsradikale und rechtsextremistische Szene aufweisen und deren Abgeordnete bei Demonstrationen mitlaufen, bei denen offen der unter Strafe stehende Hitler-Gruß gezeigt wird. Dies kann im politischen Unterricht nicht nur kritisch angesprochen werden, dies muss kritisch angesprochen werden.
Hintergrund „Der Beutelsbacher Konsens“:
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