Die Lkw-Maut in Deutschland wurde zum 1. Januar 2005 eingeführt. Sie galt zunächst nur auf Bundesautobahnen und einigen stark frequentierten Bundesstraßen. Seit dem 1.Juli dieses Jahres müssen Lkw auch auf Bundesstraßen Maut zahlen. Die Regeln dazu erklären ARAG Experten.

Wer muss wie viel zahlen?

Die Maut gilt für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die entweder ausschließlich für den gewerblichen Güterkraftverkehr bestimmt sind oder für den gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzt werden und deren zulässiges Gesamtgewicht (zGG) mindestens 7,5 Tonnen beträgt. Bis zum 1. Oktober 2015 lag die Tonnagegrenze für Lkw bei 12 Tonnen, sie wurde dann abgesenkt. Die Mautpflicht gilt laut ARAG Experten aber nicht für Busse. Die Höhe der Maut bestimmt die auf den mautpflichtigen Straßen zurückgelegte Wegstrecke sowie die Anzahl der Achsen des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination (Lkw mit oder ohne Anhänger, Sattelschlepper mit oder ohne Sattelauflieger oder Liftachsen im abgesenkten oder angehobenen Zustand) und die Emissionsklasse des Fahrzeugs. Das zugehörige technische System wird vom Konsortium Toll Collect betrieben. Die für die Lkw-Maut auf Autobahnen betriebenen Kontrollbrücken (Gitterbrücken) kontrollieren die korrekte Bezahlung der Maut.

Die neuen Kontrollsäulen

Auf den Bundesstraßen gibt es keine Kontrollbrücken – und die wird es laut ARAG Experten auch nicht geben. Für die Überprüfung der Lkw-Maut auf Bundesstraßen kommen blau-grüne Kontrollsäulen zum Einsatz. Sie ergänzen die mobilen Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG). Technisch sind die Kontrollsäulen mit ähnlichen Funktionen ausgestattet wie die auf den Autobahnen. Der Datenschutz nimmt – wie überall – auch im Mautsystem einen hohen Stellenwert ein. Die Daten aus den Kontrollsäulen werden ausschließlich dann an ein Kontrollzentrum weitergeleitet, wenn bei einem Lkw ab 7,5 Tonnen zGG der Verdacht besteht, dass nicht oder falsch gezahlt wurde. Alle anderen Daten werden sofort gelöscht. Optisch unterscheiden sich die Kontrollsäulen deutlich von Blitzersäulen für die Geschwindigkeitskontrolle. Sie sind höher und zudem farblich gekennzeichnet – blau mit einem leuchtend grünen Streifen. Das gebührenpflichtige Netz wuchs mit den neuen Kontrollsäulen am 1. Juli auf einen Schlag von rund 15.000 auf 52.000 Kilometer an.

Was bringt das?

Der Bund erwartet aus der Lkw-Maut künftig Einnahmen von im Schnitt 7,2 Milliarden Euro pro Jahr, wenn zum 1. Januar 2019 auch neue Tarifsätze gelten. Das sind rund 2,5 Milliarden Euro mehr als bisher. Abzüglich der Kosten für den Systembetrieb ist das Geld für Investitionen in die Straßen reserviert. Da etwa acht Prozent der Bundesstraßen in der Regie der jeweiligen Länder liegen, bekommen sie den entsprechenden Einnahme-Anteil. Darüber hinaus spüren die Anwohner viel befahrener Bundesstraßen deutliche Entlastungen. Die Bürger zum Beispiel in Sinzenich bei Euskirchen freuen sich: Rund 300 Lkw fuhren jeden Tag durch den kleinen Ort mit rund 1.200 Einwohnern. Seit Einführung der Lkw-Maut auf Bundesstraßen drängen sehr viel weniger Laster durch ihren Ort. Die Anwohner waren seit Jahren vom Krach, von den Straßenschäden und den Gefahren genervt. Sie begrüßen die neue Lkw-Maut auf Bundesstraßen uneingeschränkt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.