Ob mit eigenem Antrieb oder als Anhänger – Campingfahrzeuge werden eher selten bewegt. Über die Jahre kommen im Vergleich zu Alltagsautos keine großen Strecken zustande. Dementsprechend wenig nimmt die Profiltiefe ab. Sie geht sogar immer langsamer zurück. „Gummi wird mit der Zeit härter. Die Straßenoberfläche reibt die Lauffläche dann weniger ab“, sagt Eberhard Lang von TÜV SÜD. „Doch gleichzeitig lässt der Grip stark nach.“ Zusammen mit der Versprödung des Gummis stellt das einen deutlichen Verlust an Sicherheit dar.
Frischware: Reifen altern. Dabei verliert das Gummi an der Fähigkeit, sich mit der Straßenoberfläche quasi zu verzahnen. Bremswege werden länger, die Seitenführung schlechter. Ein generelles Verfallsdatum gibt es dennoch nicht. Wann ein Pneu produziert wurde, ist jedoch auf seiner Seitenwand vermerkt. Die DOT-Kennzeichnung – benannt nach dem US-Verkehrsministerium Department of Transports – gibt das Herstellungsdatum in codierter Form an. Sie ist eine vierstellige Zahl, die am Ende einer längeren Buchstaben- und Zahlenreihe hinter der Abkürzung DOT einvulkanisiert ist. Ein Erkennungszeichen ist die leichte, meist ovale Vertiefung, in der der Code steht. Seine ersten beiden Ziffern geben die Woche an, die folgenden das Jahr. 2817 bedeutet somit, dass der Reifen in der 28. Woche 2017 vom Band lief.
Altersgrenze: Nur in einem Fall hat der Gesetzgeber das Reifenalter beschränkt. Auf Anhängern, die bis 100 Kilometer pro Stunde fahren, dürfen sie höchstens sechs Jahre alt sein. „Es zählt dabei der DOT-Code und nicht das Kaufdatum“, erläutert Lang. Deshalb sollte man in diesem Fall darauf achten, dass der Zeitpunkt der Herstellung nicht zu lang zurückliege. Eine weitere Bedingung für die bei Wohnanhängern sehr beliebte Tempo-100-Freigabe ist, dass die Reifen bis 120 km/h ausgelegt sind. Erkennbar ist das am Geschwindigkeitsindex L oder einem höheren Buchstaben des Alphabets. Bei Produkten renommierter Markenhersteller ist die Anforderung allerdings stets erfüllt.
Belastungsgrenze: Campingfahrzeuge müssen in aller Regel viel schleppen. Sie werden oft bis nahe an das zulässige Gesamtgewicht beladen. Dementsprechend müssen Reifen ausgelegt sein. Die Anforderungen an die Tragfähigkeit liegen oft deutlich höher als bei Exemplaren gleicher Größe für Personenwagen. Zudem sind für Wohnmobile häufig Nutzfahrzeugreifen vorgeschrieben. Auskunft geben die Zulassungspapiere. Die Bezeichnung darin endet dann bei neueren Fahrzeugen mit einem C, das für „Commercial“ steht. Manchmal sind auch die älteren Belastbarkeits-Angaben wie 4PR („Ply Rating“) vorhanden. „Hier ist eine gründliche Beratung beim qualifizierten Reifenhandel sehr zu empfehlen“, sagt Lang. Selbst wenn Pkw-Reifen erlaubt sind, ist in aller Regel eine Variante mit „Extra Load“ oder XL gefordert. Am unmissverständlichsten ist die Angabe zum Lastindex in der Bezeichnung. Er steht am Ende der Dimensionsangabe. Bei 225/55 R18 102 H beispielsweise ist die 102 die Angabe der Tragfähigkeit. Es handelt sich übrigens nicht um Kilogramm oder Pfund, sondern um einen Index, der in diesem Fall 850 Kilogramm entspricht.
Weiterfahren: Aus Platzgründen verfügen Wohnanhänger oft über kein Reserverad. Ein Reparatur-Set ermöglicht bei einer Panne die baldige Weiterfahrt. Diese auch unter Bezeichnungen wie „Mobility-Kit“ erhältlichen Sets bestehen aus einem Kompressor, der mittels eines Dichtmittels den Platten beseitigt. „Mit einem so provisorisch reparierten Reifen darf aber höchstens 80 km/h schnell gefahren werden“, erinnert der Experte. Und er sollte danach möglichst bald ausgetauscht werden. Vor der Reise empfiehlt sich zudem ein Blick auf den Behälter des Mittels. Das hat nämlich tatsächlich ein Verfallsdatum. Spätestens nach fünf Jahren sollte eine frische Dose an Bord sein. Das alte umweltgerecht entsorgen, am besten über eine Werkstatt!
Aufpumpen: Ob mit dem eigenen Kompressor oder an der Tankstelle – genügend Luftdruck ist in jedem Reifen extrem wichtig. Die richtigen Werte stehen auf einem Schild am Fahrzeug oder in der Betriebsanleitung.
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