Der Bundesrat hat heute die Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) um die ländliche Entwicklung gefordert. Dafür soll das Grundgesetz geändert werden. Ziel ist, bestehende Förderlücken zu schließen, damit der Bund zusammen mit den Ländern die ländliche Entwicklung besser unterstützen kann.  

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, erklärt dazu: „Das positive Votum des Bundesrates ist ein starkes Signal für die ländlichen Räume.  Endlich können wir die Förderung der ländlichen Entwicklung über die GAK weiterentwickeln – nach 50 Jahren. Die heutige Entscheidung des Bundesrates bestätigt das. Ich will, dass die Entwicklung unserer ländlichen Räume die dritte starke Säule neben der klassischen Agrarförderung und dem Hochwasser- und Küstenschutz wird. Eine GAK, die diesen Auftrag auch im Namen trägt, ermöglicht es uns, die besonderen Herausforderungen von Demografie und Daseinsvorsorge in ländlichen Regionen anzupacken. Die ländlichen Regionen sind die Kraftzentren unseres Landes. Unser Ziel ist, ländliche Räume lebenswert und attraktiv zu erhalten. Die Landwirtschaft findet in den ländlichen Räumen statt, beides hängt deshalb zusammen. Und bäuerliche Familien haben gleiche Bedürfnisse an die Infrastruktur wie andere Familien auf dem Land auch. Ich hoffe, dass die, die in der SPD noch Bedenken haben, sich einen Ruck geben.“   

Hintergrund: Die GAK ist das wichtigste nationale Förderinstrument für eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft, den Küstenschutz sowie vitale ländliche Räume. Sie enthält eine breite Palette von Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen. Zusammen mit den Ländermitteln betragen die Gesamtmittel der GAK über 1 Milliarde Euro pro Jahr.

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