So trocken und technokratisch der Titel „Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung“ auch klingen mag, inhaltlich geht es in dem jetzt vorgelegten Gutachten des Sachverständigenrats für Gesundheit (SVR) um eine bessere Patientenversorgung. „Das Ziel, sowohl im ambulanten als auch stationären Bereich Reformen auf den Weg zu bringen, die dem Patientenwohl dienen und zugleich eine sichere Finanzierungsbasis bieten sollen, ist grundsätzlich positiv zu bewerten“, erklärten Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen (LÄKH), und die beiden Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH), Frank Dastych und Dr. med. Eckhard Starke, in einer gemeinsamen Stellungnahme. Doch neben bekannten Vorschlägen enthalte das umfangreiche Gutachten auch Empfehlungen, die kritisch geprüft werden müssten.

So sei etwa der Landarztzuschlag zur Förderung der ärztlichen Versorgung auf dem Land zwar grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings müsse dieser extrabudgetär erfolgen. Die Finanzierung dürfe keinesfalls zu Lasten der übrigen Vertragsärzte erfolgen. Dastych warnte außerdem vor einer möglichen Enteignung von Praxiseigentümern. So empfiehlt der Sachverständigenrat nicht nur eine zeitliche Begrenzung der Zulassung für bestimmte Praxen, sondern auch die Evaluation von Preisen für den Praxisverlauf durch unabhängige Experten.

Der Wert einer abzugebenden Praxis lasse sich nicht allein auf den Sachwert (Ausstattung und ggf. Immobilie) reduzieren, sondern müsse auch den sogenannten ideellen Wert berücksichtigen, betonten von Knoblauch zu Hatzbach und Dastych. „In der Regel ist dieser   ideelle Wert das Resultat einer langjährigen ärztlichen Arbeit, mit der das Vertrauen der Patienten nachhaltig erworben wurde“, so von Knoblauch zu Hatzbach. Ein extern geschätzter Sachwert beinhalte diese Leistungen nicht.

Die Ärzte begrüßten, dass die Bedarfsplanung im ambulanten Bereich von Köpfen auf ärztliche Arbeitszeiten umgestellt werden soll. „Die auf historischen Bestandszahlen fortgeführte heutige Bedarfsplanung muss verlassen werden zugunsten einer bedarfsorientierten Berechnung. Hierbei müssen z.B. Mortalität und Morbidität einfließen sowie demographische Entwicklungen, die Berücksichtigung des heute ambulant möglichen Leistungsspektrums, aber auch Zuwanderung und Prävention", sagte Starke.

Zur Notfallversorgung wiesen die Experten daraufhin, dass die vom SVR vorgeschlagene extrabudgetäre Vergütung nicht zu Lasten der Budgets von Krankenhäusern und Vertragsärzten erfolgen dürfe, sondern von den Kassen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden müsse. Die in den integrierten Notfallzentren vorgesehene medizinische Einschätzung durch von Krankenhäusern unabhängige Ärzte bezeichnete von Knoblauch zu Hatzbach als Fortschritt.

Für die KVH stellte Dastych fest, dass der SVR die langjährige Forderung der Vertragsärzte nach einer gleichen Vergütung für gleiche Leistung im ambulanten und stationären Bereich ausdrücklich übernommen habe.

Ärztekammerpräsident von Knoblauch zu Hatzbach und die beiden Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung machten deutlich, dass in den kommenden Monaten unter Einbeziehung aller Akteure eine kritische Auseinandersetzung unabdingbar sei.

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